Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Anfrage bzgl. des Festvortrags von Gerhard Schröder bei der Eröffnung des akademischen Jahrs 2017/18 der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Anfrage an: Noch nicht bekannt

alle relevanten Informationen bezüglich des angekündigten Festvortrags von Gerhard Schröder bei der Auftaktveranstaltung zur feierlichen Eröffnung des Akademischen Jahres der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Quelle: a) http://www.presse.uni-oldenburg.de/mit/2017/212.html, abgerufen am 05.09.2017, b) b) https://www.uni-oldenburg.de/auftakt/, abgerufen am 05.09.2017). Diese Informationen umfassen insbesondere Angaben, Dokumente und Auskünfte die zur Beantwortung folgender Fragen vonnöten sind:

1. Wie fiel universitätsintern die Entscheidung den Auftakt mit Herrn
Schröder zu begehen und ihn als Festredner einzuladen? Welche
herausragenden akademischen Leistungen qualifizieren ihn für die Aufgabe der
Eröffnungsrede zum akademischen Jahr? Gab es in der Planung auch andere mögliche Kandidat*Innen? Wenn ja, was gab den Ausschlag für Herrn Schröder? Wie wird diese Entscheidung begründet? Waren studentische Vertreter*Innen in diesem Entscheidungsprozess involviert?

2. Wird Herr Schröder die Eröffnungsrede unentgeltlich halten? Wenn nicht, wie hoch fällt sein Honorar aus? Aus welchen Mitteln wird dieses in diesem Fall beglichen? Wie hoch sind die
zu erwartenden Kosten für Unterkunft, Anreise und sonstige Spesen für
Herrn Schröder? Sind zusätzliche Ausgaben für etwaige
Sicherheitsmaßnahmen nötig? Wenn ja, wer trägt diese Kosten?

Zur Beantwortung dieser Fragen können eventuell vorhandene Abstimmungsprotokolle, Kostenvoranschläge, Planungsentwürfe zur Festveranstaltung und Auskünfte dienen.

Behörde benötigt

  • Datum
    5. September 2017
  • Frist
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle relevanten …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. des Festvortrags von Gerhard Schröder bei der Eröffnung des akademischen Jahrs 2017/18 der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg [#24533]
Datum
5. September 2017 09:44
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle relevanten Informationen bezüglich des angekündigten Festvortrags von Gerhard Schröder bei der Auftaktveranstaltung zur feierlichen Eröffnung des Akademischen Jahres der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Quelle: a) http://www.presse.uni-oldenburg.de/mit/2017/212.html, abgerufen am 05.09.2017, b) b) https://www.uni-oldenburg.de/auftakt/, abgerufen am 05.09.2017). Diese Informationen umfassen insbesondere Angaben, Dokumente und Auskünfte die zur Beantwortung folgender Fragen vonnöten sind: 1. Wie fiel universitätsintern die Entscheidung den Auftakt mit Herrn Schröder zu begehen und ihn als Festredner einzuladen? Welche herausragenden akademischen Leistungen qualifizieren ihn für die Aufgabe der Eröffnungsrede zum akademischen Jahr? Gab es in der Planung auch andere mögliche Kandidat*Innen? Wenn ja, was gab den Ausschlag für Herrn Schröder? Wie wird diese Entscheidung begründet? Waren studentische Vertreter*Innen in diesem Entscheidungsprozess involviert? 2. Wird Herr Schröder die Eröffnungsrede unentgeltlich halten? Wenn nicht, wie hoch fällt sein Honorar aus? Aus welchen Mitteln wird dieses in diesem Fall beglichen? Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für Unterkunft, Anreise und sonstige Spesen für Herrn Schröder? Sind zusätzliche Ausgaben für etwaige Sicherheitsmaßnahmen nötig? Wenn ja, wer trägt diese Kosten? Zur Beantwortung dieser Fragen können eventuell vorhandene Abstimmungsprotokolle, Kostenvoranschläge, Planungsentwürfe zur Festveranstaltung und Auskünfte dienen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!