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Anfrage bzgl. des Umgangs mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C-238/19)
Anfrage an:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sämtliche Informationen zum Umgang des BAMF mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C‑238/19)
Insbesondere: wie viele Folgeanträge mit Verweis auf das Urteil des EuGH wurden bisher gestellt? Hält das BAMF die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für eine geänderte Rechtslage i.S.d. § 51 VwVfG?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum7. Dezember 2020
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9. Januar 2021
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