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Anfrage bzgl. des Umgangs mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C-238/19)

Sämtliche Informationen zum Umgang des BAMF mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C‑238/19)
Insbesondere: wie viele Folgeanträge mit Verweis auf das Urteil des EuGH wurden bisher gestellt? Hält das BAMF die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für eine geänderte Rechtslage i.S.d. § 51 VwVfG?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informati…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
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Betreff
Anfrage bzgl. des Umgangs mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C-238/19) [#205172]
Datum
7. Dezember 2020 10:01
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen zum Umgang des BAMF mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C‑238/19) Insbesondere: wie viele Folgeanträge mit Verweis auf das Urteil des EuGH wurden bisher gestellt? Hält das BAMF die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für eine geänderte Rechtslage i.S.d. § 51 VwVfG?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205172/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 07.12.2020, welche unter …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Anfrage bzgl. des Umgangs mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C-238/19) [#205172] IFG 936
Datum
7. Dezember 2020 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 07.12.2020, welche unter dem Aktenzeichen IFG 936 geführt wird. Bei Rückfragen bitte stets das genannte Aktenzeichen angeben, da sonst Ihre Anfrage nicht zugeordnet und bearbeitet werden kann. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der 4 Wochenfrist zu beantworten, sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung oder eine Antragstellung unter Pseudonym nicht vor. Gemäß §14, Abs. 3, Satz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind anonyme Anfragen grundsätzlich nicht zu beantworten. Ich bitte daher um vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie um Angabe Ihrer korrekten Postanschrift Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze.. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Entschuldigen Sie bitte die Nutzung eines Pseudonyms m…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Anfrage bzgl. des Umgangs mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C-238/19) [#205172] IFG 936 [#205172]
Datum
7. Dezember 2020 12:47
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Entschuldigen Sie bitte die Nutzung eines Pseudonyms meinerseits, da die Anfrage über das Portal von FragDenStaat gestellt wurde. Anbei finden Sie meinen Namen und meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205172/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Guten Tag <Information-entfernt> die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage mit dem Az.: IFG-936 wird leider noch me…
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Anfrage bzgl. des Umgangs mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C-238/19) [#205172]
Datum
7. Januar 2021 15:31
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag <Information-entfernt> die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage mit dem Az.: IFG-936 wird leider noch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie daher um weitere 2 Wochen um Geduld. Vorab besten Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag <Information-entfernt> die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage mit dem Az.: IFG-936 wird leider noch we…
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW:WG: [EXTERN]Anfrage bzgl. des Umgangs mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C-238/19) [#205172]
Datum
21. Januar 2021 15:12
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag <Information-entfernt> die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage mit dem Az.: IFG-936 wird leider noch weitere 2 Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie daher um Geduld. Vorab besten Dank für Ihr Verständnis Mit freundlichen Grüßen
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