Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste

Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.

Stellt das Ausstellen eines Attestes ohne medizinische Indikation eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar?

Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es w…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207642]
Datum
2. Januar 2021 18:11
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen. Stellt das Ausstellen eines Attestes ohne medizinische Indikation eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar? Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207642/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Ihre elektronische Anfrage vom 2. Januar 2021 nach dem IZG LSA bzgl. falscher Maskenatteste (207642) -- Vorzimmer…
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre elektronische Anfrage vom 2. Januar 2021 nach dem IZG LSA bzgl. falscher Maskenatteste (207642)
Datum
28. Januar 2021 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
-- Vorzimmer Abteilungsleiter II Zivilrecht und Öffentliches Recht Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567 6012 Fax: +49 391 567 6182 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Informationen zum Datenschutz finden Sie unter http://lsaurl.de/mjdsgvo. Sachsen-Anhalt #moderndenken