Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste

Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.

Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt?

Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden?

Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es werden aktuell…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207647]
Datum
2. Januar 2021 18:19
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen. Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt? Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden? Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207647/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Januar 2021 zu Attesten. Bei uns werden keine …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207647]
Datum
7. Januar 2021 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
39,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Januar 2021 zu Attesten. Bei uns werden keine dieser Aufstellungen /Statistiken erhoben. Ggf. finden Sie bei der LGL https://www.lgl.bayern.de/ etwas dazu. Oder evtl. beim RKI https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html . Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort, allerdings fragte ich nicht ausschließlich nach Zahlen…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207647]
Datum
18. Januar 2021 22:41
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort, allerdings fragte ich nicht ausschließlich nach Zahlen und Statistiken, sondern auch auch rechtlichen Konsequenzen. Daher wiederhole ich meine Frage: Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen. --> Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207647/