Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste

Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.

Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt?

Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden?

Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207657]
Datum
2. Januar 2021 18:19
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen. Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt? Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden? Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207657/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 2. Januar 2021. Ihre Fragen kö…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW_MSGIV: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207657]
Datum
18. Januar 2021 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 2. Januar 2021. Ihre Fragen können wir – nach Abstimmung mit der Landesärztekammer Brandenburg - wie folgt beantworten: Frage 1: Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt? Frage 2: Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden? Frage 3: Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Nein. Es liegen uns keine aussagekräftigen Zahlen vor, es gibt lediglich Hinweise auf einzelne Verdachtsfälle. Antwort zu Frage 3: In den vereinzelt vorliegenden Verdachtsfällen weist die Brandenburgische Ärztekammer ihre Kammermitglieder auf die Anforderungen des Berufsrechts hin. Die Berufsordnung (BO) verpflichtet Ärztinnen und Ärzte insbesondere, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dabei die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften zu beachten (§ 2 Abs. 2 und 5 BO). Sie verpflichtet nach § 25 BO ferner Ärztinnen und Ärzte, bei der Ausstellung von ärztlichen Gutachten und Zeugnissen mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszustellen. Das Ausstellen unrichtiger Atteste kann sowohl berufsrechtliche, strafrechtliche als auch zivil- und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Berufsrechtliche Sanktionsmittel sind in den jeweiligen Kammergesetzen festgelegt (vgl. für Brandenburg insb. §§ 34, 59 und 81 Heilberufsgesetz Brandenburg). Diese reichen von Rügen und Geldbußen von bis zu fünftausend Euro, über Warnungen, Verweisen und Geldbußen von bis zu 50 Tausend Euro bis hin zur Entziehung des passiven Berufswahlrechts und einem etwaigen Approbationsentzug. Nach dem Strafgesetzbuch (§ 278 StGB) ist das Ausstellen unrichtiger ärztlicher Bescheinigungen über den Gesundheitszustand eines Menschen wider besseren Wissens zum Gebrauch bei einer Behörde (z.B. Schule, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde) oder einer Versicherungsgesellschaft ein Straftatbestand und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldbuße bestraft werden. Zivil- und arbeitsrechtlich drohen Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren, u.U. fristlose Kündigung und eine etwaige Schadenersatzpflicht nach § 106 Abs. 3 SGB V. Mit freundlichen Grüßen