Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste

Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.

Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt?

Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden?

Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es werden aktuell vo…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207658]
Datum
2. Januar 2021 18:19
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen. Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt? Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden? Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207658/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Gibt es Zahlen, die aussagen, wi…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
WG: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207658]
Datum
7. Januar 2021 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
11,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt? Nein, entsprechende Daten liegen dem Gesundheitsministerium nicht vor. 2. Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden? Nein, entsprechende Daten liegen dem Gesundheitsministerium nicht vor. 3. Welche berufs-, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes? Sofern noch nicht erfolgt, wenden Sie Ihre Anfrage an die Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg (Berufsrecht) und das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, Lorentzendamm 35, 24103 Kiel (Zivil- und Strafrecht). Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage. Das Ministerium für Justiz, Europa und …
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207658]
Datum
7. Januar 2021 10:53
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage. Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein sah sich in dieser Frage allerdings leider nicht zuständig, obwohl es ja eindeutig auch um rechtliche Fragen geht und leitete die Anfrage an Ihr Haus weiter. Falls von Ihrer Seite eine Einschätzung der rechtlichen Belange möglich ist, wäre es sehr freundlich, wenn sie mir diese zukommen lassen würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207658/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>