Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste

Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.

Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt?

Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden?

Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?

Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Berufsausübung?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Dezember 2020
  • Frist
    20. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#206816]
Datum
18. Dezember 2020 16:15
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen. Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt? Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden? Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes? Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Berufsausübung?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206816/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste“ vom 18.12.…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#206816]
Datum
21. Januar 2021 14:06
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste“ vom 18.12.2020 (#206816) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206816/
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
SenJustVA III C 12 – 3133/E/1921/2020 Bearb.: Frau Blanz (V) Berlin, den 22. Januar 2021 …
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit E-Mail vom 18. Dezember 2020 („Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste“) an die hiesige Pressestelle
Datum
22. Januar 2021 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
SenJustVA III C 12 – 3133/E/1921/2020 Bearb.: Frau Blanz (V) Berlin, den 22. Januar 2021 Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit E-Mail vom 18. Dezember 2020 („Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste“) an die hiesige Pressestelle hier: Ihre Beschwerde mit E-Mail vom 21. Januar 2021 Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer oben bezeichneten „Informationsfreiheitsanfrage“, die am Nachmittag des 18. Dezember 2020 (Freitag) bei der Pressestelle unseres Hauses eingegangen ist und von dort am 22. Dezember 2020 an unsere Fachabteilung weitergeleitet wurde. Bedingt durch die Feiertage und die damit verbundenen Einschränkungen im Geschäftsbetrieb – in dieser durch die anhaltenden politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ohnehin sehr herausfordernden Zeit – kam es dann bedauerlicherweise zu weiteren zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens. Offenbar ist die entsprechende Akte dazu auch noch verfächert worden. Dieses Versehen bitte ich vielmals zu entschuldigen. Ich darf Ihnen aber versichern, dass hier IFG-Auskunftsersuchen von Bürgern grundsätzlich schnellstmöglich bearbeitet werden. Sollte eine Bearbeitung ausnahmsweise nicht innerhalb der gesetzlichen Fristvorgaben erfolgen können (z.B., weil der Aufwand sehr hoch ist und/oder andere Ressorts mit eingebunden werden müssen), werden die jeweiligen Antragssteller*innen selbstverständlich regelmäßig darüber informiert. In Ihrem Fall ist dies nun leider aus den dargelegten Gründen nicht geschehen. Wir bedauern dies sehr. Ihr Antrag wird hier nun umgehend geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit E-Mail vom 18. Dezember 2020 Mit freundlichen…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit E-Mail vom 18. Dezember 2020
Datum
12. Februar 2021 09:14
Status