Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste

Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.

Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt?

Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden?

Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?

Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Berufsausübung?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Dezember 2020
  • Frist
    20. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#206817]
Datum
18. Dezember 2020 16:16
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen. Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt? Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden? Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes? Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Berufsausübung?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206817/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Justiz Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg verfügt über kein Zahlenmaterial b…
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
WG: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#206817]
Datum
5. Januar 2021 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg verfügt über kein Zahlenmaterial betreffend die von Ihnen angesprochenen (möglichen) Fälle bzw. Sachverhalte. Eine Prüfung von Verhaltensweisen der Ihrerseits geschilderten Art ist hier bislang nicht vorgenommen worden, so dass hierzu auch keine Auskunft anhand vorhandener Vorgänge erteilt werden könnte. Soweit Sie nach zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen fragen, hängen diese jeweils von den konkreten Umständen eines Einzelfalls ab. Soweit Sie Fragen zu Ärzten, mutmaßlicher (Falsch)Attestierungen sowie zu Folgen für die Berufsausübung haben, wenden Sie sich bitte an das unter anderem für Gesundheits- und Heilberufe zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (Link: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/). Dr. Marianne Hennig Referatsleiterin Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg Abteilung Justizvollzug und Soziale Dienste der Justiz Referat III.2 Sicherheit und Gesundheitswesen im Justizvollzug Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam   Tel.: (0331)866-3320 Fax: (0331)866-3303   Achtung: Bitte neue E-Mail-Adresse beachten. <<E-Mail-Adresse>>