Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste

Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.

Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt?

Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden?

Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?

Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Berufsausübung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2020
  • Frist
    20. Januar 2021
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es werde…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#206818]
Datum
18. Dezember 2020 16:17
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen. Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt? Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden? Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes? Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Berufsausübung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206818/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste“ vom 18.12.…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#206818]
Datum
21. Januar 2021 14:06
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste“ vom 18.12.2020 (#206818) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206818/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Bremen liegen dem Justiz-Ressort keine Erkenntniss…
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
WG: [EXTERN]-Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#206818]
Datum
3. Februar 2021 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Bremen liegen dem Justiz-Ressort keine Erkenntnisse zu anhängigen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte vor, die unrichtige "Maskenatteste" ausstellen. Strafrechtlich würde ein solches Verhalten auf Grundlage von § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) (siehe https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html) verfolgt werden. Die Vorschrift sieht die Verhängung einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Inwieweit die Ärztekammer Bremen auf Grundlage von § 25 der "Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen" mit dem Thema befasst ist und wie entsprechende Verstöße geahndet würden, müssten Sie dort nachfragen. Beste Grüße