Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Coronapandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.
Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt?
Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Maskenatteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden?
Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?
Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Berufsausübung?
Inwieweit ist die Wirksamkeit eines Mund-Nasen-Schutzes bewiesen?
Ist es vorgesehen, Stoffmasken auf lange Sicht zu verbieten, um einen einheitlichen Schutz durch zertifizierte FFP Masken und medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken zu gewährleisten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. Dezember 2020
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16. Januar 2021
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