Anfrage bzgl. Homeschooling nach den Richtlinien der DSGVO

ich habe heute die schriftliche Aussage eines Datenschutzbeauftragten der Schulen erhalten, welcher für die Schulen im oberpfälzischen Raum Bayerns verantwortlich ist, dass aufgrund der Corona Pandemie, sämtliche DSGVO Regularien ausgesetzt für Schüler (Kinder) ausgesetzt werden können. Bitte teilen Sie uns (Eltern, Kindern) schriftlich und verbindlich mit, dass die Regularien der DSGVO während der Zeit der Pandemie, für öffemtliche Einrichtungen wie Schulen, Vereine, sowie gleichzusetzend Firmen und sonstig erwerbstätige in Deutschland nicht gelten.

Im Falle einer Aussetzung der DSGVO Richtlinien, bitten wir Sie, Maßnahmen zu treffen unsere Kinder nach der Zeit der Pandemie und Aussetzung, wieder auf einen sicheren Weg des Internet Datenverkehrs zu führen (inkl. Löschung aller bis dato hinterlassenen Spuren).

Im Besonderen handelt es sich um Plattformen wie padlet.com sowie meet.jit.si, welche beide nicht im Bereich der europäischen Union und somit der DSGVO unterliegen.

Aufgrund der aktuellen Situation und der besonderen Dringlichkeit, möchte ich Sie indringlich Bitten, eine klare Dienstanweisung, an die entsprechenden Stellen herauszugeben. Bitte nennen sie nicht einzelne Dienste. Andere Dienste, welche nicht der DSGVO unterliegen, sind nicht besser zu beurteilen. Schulen, und schärfen Sie die Sinne der Anwender, in diesem Falle Lehrer und öffentliche Einrichtungen im Bezug auf Datenschutz, und bewussten und kritischen Umgang mit dem Internet (neuen Medien).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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Markus Feicht
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe …
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Markus Feicht
Betreff
Anfrage bzgl. Homeschooling nach den Richtlinien der DSGVO [#186668]
Datum
14. Mai 2020 01:32
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe heute die schriftliche Aussage eines Datenschutzbeauftragten der Schulen erhalten, welcher für die Schulen im oberpfälzischen Raum Bayerns verantwortlich ist, dass aufgrund der Corona Pandemie, sämtliche DSGVO Regularien ausgesetzt für Schüler (Kinder) ausgesetzt werden können. Bitte teilen Sie uns (Eltern, Kindern) schriftlich und verbindlich mit, dass die Regularien der DSGVO während der Zeit der Pandemie, für öffemtliche Einrichtungen wie Schulen, Vereine, sowie gleichzusetzend Firmen und sonstig erwerbstätige in Deutschland nicht gelten. Im Falle einer Aussetzung der DSGVO Richtlinien, bitten wir Sie, Maßnahmen zu treffen unsere Kinder nach der Zeit der Pandemie und Aussetzung, wieder auf einen sicheren Weg des Internet Datenverkehrs zu führen (inkl. Löschung aller bis dato hinterlassenen Spuren). Im Besonderen handelt es sich um Plattformen wie padlet.com sowie meet.jit.si, welche beide nicht im Bereich der europäischen Union und somit der DSGVO unterliegen. Aufgrund der aktuellen Situation und der besonderen Dringlichkeit, möchte ich Sie indringlich Bitten, eine klare Dienstanweisung, an die entsprechenden Stellen herauszugeben. Bitte nennen sie nicht einzelne Dienste. Andere Dienste, welche nicht der DSGVO unterliegen, sind nicht besser zu beurteilen. Schulen, und schärfen Sie die Sinne der Anwender, in diesem Falle Lehrer und öffentliche Einrichtungen im Bezug auf Datenschutz, und bewussten und kritischen Umgang mit dem Internet (neuen Medien).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Markus Feicht Anfragenr: 186668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186668 Postanschrift Markus Feicht << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Feicht

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