Anfrage bzgl. Homeschooling nach den Richtlinien der DSGVO
ich habe heute die schriftliche Aussage eines Datenschutzbeauftragten der Schulen erhalten, welcher für die Schulen im oberpfälzischen Raum Bayerns verantwortlich ist, dass aufgrund der Corona Pandemie, sämtliche DSGVO Regularien ausgesetzt für Schüler (Kinder) ausgesetzt werden können. Bitte teilen Sie uns (Eltern, Kindern) schriftlich und verbindlich mit, dass die Regularien der DSGVO während der Zeit der Pandemie, für öffemtliche Einrichtungen wie Schulen, Vereine, sowie gleichzusetzend Firmen und sonstig erwerbstätige in Deutschland nicht gelten.
Im Falle einer Aussetzung der DSGVO Richtlinien, bitten wir Sie, Maßnahmen zu treffen unsere Kinder nach der Zeit der Pandemie und Aussetzung, wieder auf einen sicheren Weg des Internet Datenverkehrs zu führen (inkl. Löschung aller bis dato hinterlassenen Spuren).
Im Besonderen handelt es sich um Plattformen wie padlet.com sowie meet.jit.si, welche beide nicht im Bereich der europäischen Union und somit der DSGVO unterliegen.
Aufgrund der aktuellen Situation und der besonderen Dringlichkeit, möchte ich Sie indringlich Bitten, eine klare Dienstanweisung, an die entsprechenden Stellen herauszugeben. Bitte nennen sie nicht einzelne Dienste. Andere Dienste, welche nicht der DSGVO unterliegen, sind nicht besser zu beurteilen. Schulen, und schärfen Sie die Sinne der Anwender, in diesem Falle Lehrer und öffentliche Einrichtungen im Bezug auf Datenschutz, und bewussten und kritischen Umgang mit dem Internet (neuen Medien).
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Mai 2020
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16. Juni 2020
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