Anfrage CO2-Restmenge Deutschland für Pariser Klimaabkommen

wie viel Treibhausgase (in CO2-Äquivalent) darf nach in Ihrem Hause vorliegenden Informationen Deutschland noch ausstoßen, um seine Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen einzuhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viel Treibhausg…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Anfrage CO2-Restmenge Deutschland für Pariser Klimaabkommen [#183226]
Datum
23. März 2020 17:20
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viel Treibhausgase (in CO2-Äquivalent) darf nach in Ihrem Hause vorliegenden Informationen Deutschland noch ausstoßen, um seine Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen einzuhalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 183226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183226 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage CO2-Restmenge Deutschland für Pariser Kl…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage CO2-Restmenge Deutschland für Pariser Klimaabkommen [#183226]
Datum
25. April 2020 11:29
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage CO2-Restmenge Deutschland für Pariser Klimaabkommen“ vom 23.03.2020 (#183226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 183226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183226

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie den Bescheid auf Ihren UIG-Antrag vom 23. März 2020. Freundlic…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Anfrage CO2-Restmenge Deutschland für Pariser Klimaabkommen [#183226]
Datum
30. April 2020 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie den Bescheid auf Ihren UIG-Antrag vom 23. März 2020. Freundliche Grüße