Anfrage Corona-Statistiken

der massive Anstieg der Corona.Infektionen in unserem Bundesland NRW ist besorgniserregend. Viele Bürger stellen sich die Frage, was sie tun können, um eine eigene Ansteckung zu vermeiden. Viele der Infizierten halten sich an die bekannten Hygieneregeln, werden dennoch Opfer eines unachtsamen Mitmenschen, der den Infekt weitergetragen hat.

Verunsichert sind auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Duisburg. Viele Leser und auch Bürger dieser Stadt sind an unsere Redaktion herangetreten und erbaten Informationenzur Pandemieentwicklung auf Stadtteilebene, die uns die Stadtverwaltung leider seit Monaten vorenthält.

Wir erbaten bereits zu Beginn der Pandemie um Herausgabe der Corona-Statistiken, die vom Gesundheitsamt und dem Corona-Krisenstab geführt werden.

Aufgeschlüsselt sind Diese nach Stadtteilen, Anzahl der getesteten Personen und Anzahl der nach Stadtteilen registrierten Infizierten.

Viele Bürger sind verunsichert und wüssten gerne, welche Stadtteile und auch welche Stadtgebiete am meisten gefährdet sind. Welche Stadtteile sind zu meiden und/oder man möchte sich in den entsprechenden Stadtteilen entsprechend zu verhalten wissen.

Doch die Stadtverwaltung hält diese Information wissentlich zurück. Unserer Redaktion wurde mitgeteilt, dass diese Statistiken tatsächlich existieren. Auf deren Basis arbeitet der Krisenstab.

Diese Information wurde uns von Landtagsabgeordneten und einigen ranghohen Mitarbeitern der Stadt bestätigt. In einem Gespräch mit einem der Krisenstabsleiter wurde der Redaktion gesagt, dass man die Statistiken nicht heraus geben mag, um Stadtteile und ihre Bewohner zu stigmatisieren.
Die Wahrheit dürfte jedoch eine ganz Andere sein.

Hierbei ist als Begründung zu benennen, dass Ordnungsbehörden unterbesetzt sind und die Stadtverwaltung zugeben müsste, das man nicht mehr Herr der Lage in besonders betroffenen Stadtteilen sei und überregionaler Hilfe bedarf.

Die Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben ein berechtigtes Interesse geäußert, doch die Informationen werden ihnen verwehrt.
Aus diesem Grund treten wir an Sie heran um uns zu helfen, den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Grundrecht auf Information, alleine zum Selbstschutz, heran zu kommen.
Weitere Kollegen haben es auch versucht.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/corona-darum-veroeffentlicht-duisburg-keine-stadtteil-daten-id230994084.html
Wir fordern, dass die Stadt
Duisburg den örtlichen Medien die bei ihr vorliegenden Daten zur Pandemieentwicklung auf der kleinsten gespeicherten Ebene (Mikrozensus) zur Verfügung stellt, damit die Medien ihrer staatlichen Aufgabe der Information nachkommen können.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Corona-Statistiken [#204413]
Datum
25. November 2020 09:56
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: der massive Anstieg der Corona.Infektionen in unserem Bundesland NRW ist besorgniserregend. Viele Bürger stellen sich die Frage, was sie tun können, um eine eigene Ansteckung zu vermeiden. Viele der Infizierten halten sich an die bekannten Hygieneregeln, werden dennoch Opfer eines unachtsamen Mitmenschen, der den Infekt weitergetragen hat. Verunsichert sind auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Duisburg. Viele Leser und auch Bürger dieser Stadt sind an unsere Redaktion herangetreten und erbaten Informationenzur Pandemieentwicklung auf Stadtteilebene, die uns die Stadtverwaltung leider seit Monaten vorenthält. Wir erbaten bereits zu Beginn der Pandemie um Herausgabe der Corona-Statistiken, die vom Gesundheitsamt und dem Corona-Krisenstab geführt werden. Aufgeschlüsselt sind Diese nach Stadtteilen, Anzahl der getesteten Personen und Anzahl der nach Stadtteilen registrierten Infizierten. Viele Bürger sind verunsichert und wüssten gerne, welche Stadtteile und auch welche Stadtgebiete am meisten gefährdet sind. Welche Stadtteile sind zu meiden und/oder man möchte sich in den entsprechenden Stadtteilen entsprechend zu verhalten wissen. Doch die Stadtverwaltung hält diese Information wissentlich zurück. Unserer Redaktion wurde mitgeteilt, dass diese Statistiken tatsächlich existieren. Auf deren Basis arbeitet der Krisenstab. Diese Information wurde uns von Landtagsabgeordneten und einigen ranghohen Mitarbeitern der Stadt bestätigt. In einem Gespräch mit einem der Krisenstabsleiter wurde der Redaktion gesagt, dass man die Statistiken nicht heraus geben mag, um Stadtteile und ihre Bewohner zu stigmatisieren. Die Wahrheit dürfte jedoch eine ganz Andere sein. Hierbei ist als Begründung zu benennen, dass Ordnungsbehörden unterbesetzt sind und die Stadtverwaltung zugeben müsste, das man nicht mehr Herr der Lage in besonders betroffenen Stadtteilen sei und überregionaler Hilfe bedarf. Die Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben ein berechtigtes Interesse geäußert, doch die Informationen werden ihnen verwehrt. Aus diesem Grund treten wir an Sie heran um uns zu helfen, den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Grundrecht auf Information, alleine zum Selbstschutz, heran zu kommen. Weitere Kollegen haben es auch versucht. https://www.waz.de/staedte/duisburg/corona-darum-veroeffentlicht-duisburg-keine-stadtteil-daten-id230994084.html Wir fordern, dass die Stadt Duisburg den örtlichen Medien die bei ihr vorliegenden Daten zur Pandemieentwicklung auf der kleinsten gespeicherten Ebene (Mikrozensus) zur Verfügung stellt, damit die Medien ihrer staatlichen Aufgabe der Information nachkommen können. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204413/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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