Anfrage Datenbestände staatsgefährdender Gewaltakten in der BRD

Wir erbitten die Zusendung aller statisch relevanten Daten zur Terrorbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere bitten wir hier um eine Auflistung aller vereitelten und leider nicht abwendbaren staatsgefährdener Gewaltakte und Ähnlichen.
Wir bitten darum diese Informationen in digitaler Form zur anschließenden Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von unserer Seite zur Verfügung zu stellen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. Mai 2017
  • Frist
    23. Juni 2017
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir erbitten die…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Anfrage Datenbestände staatsgefährdender Gewaltakten in der BRD [#21579]
Datum
22. Mai 2017 14:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir erbitten die Zusendung aller statisch relevanten Daten zur Terrorbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere bitten wir hier um eine Auflistung aller vereitelten und leider nicht abwendbaren staatsgefährdener Gewaltakte und Ähnlichen. Wir bitten darum diese Informationen in digitaler Form zur anschließenden Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von unserer Seite zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1112 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, das Informationsfreiheitsgesetz sieh…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Anfrage Datenbestände staatsgefährdender Gewaltakten in der BRD [#21579]
Datum
23. Mai 2017 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#1112 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung oder eine Antragstellung unter Pseudonym nicht vor. Gemäß § 14 Abs. 3 Satz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind anonyme Anfragen grundsätzlich nicht zu beantworten. Ich bitte daher um vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer Postanschrift. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil absehbar ist, dass Ihre Anfrage nicht im kostenfreien Rahmen zu bearbeiten ist. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen