Anfrage des LfDI vom 01. August 2020 / Datenschutzrechtliche Beurteilungen und Weisungen bzw. Handlungsempfehlungen in Bezug auf § 6 Abs. 3 CoronaVO Schule
- den weiteren vorhandenen Schriftverkehr in Ihrem Hause sowie zwischen Ihrem Hause und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) bezüglich des Schreibens des LfDI vom 01. August 2020 mit Bitte um Stellungnahme (siehe auch https://fragdenstaat.de/anfrage/zusendung-der-kommunikation-und-hinweise-an-das-kultusministerium-durch-das-amt-vertreten-durch-den-lfdi-bzgl-datenschutzrechtlicher-fragen-im-bereich-schulen-coronavo-gesundheitsbestatigung-grundschule/517136/anhang/6409-1-6-Anlage_geschwaerzt.pdf)
- vorhandene datenschutzrechtliche Beurteilungen oder ähnliche Dokumente bezüglich der Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule), insbesondere in Bezug auf § 6 (Zutritts- und Teilnahmeverbot) Absatz 3 (Abgabe von Erklärungen).
- vorhandene Weisungen, Handlungsempfehlungen oder ähnliche Dokumente in Bezug auf den Umgang mit Schülerinnen und Schülern, welche keine Erklärung im Sinne von § 6 Abs. 3 CoronaVO Schule abgeben oder abgegeben haben und somit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum28. Oktober 2020
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1. Dezember 2020
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