Anfrage des Stand 2016 Merkblattes zur Antragstellung für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich

"Merkblatt zur Antragstellung mit Anleitung zum Ausfüllen des Antrages für Maßnahmen
zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich" Stand 2016.

Leider ist aktuell nur der Stand 2018 online zu finden, der sich ausschließlich auf das neue Online-Verfahren bezieht. Ich benötige jedoch die Ausführung Stand 2016.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    10. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Merkblatt …
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
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Betreff
Anfrage des Stand 2016 Merkblattes zur Antragstellung für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich [#60537]
Datum
8. März 2019 11:45
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Merkblatt zur Antragstellung mit Anleitung zum Ausfüllen des Antrages für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich" Stand 2016. Leider ist aktuell nur der Stand 2018 online zu finden, der sich ausschließlich auf das neue Online-Verfahren bezieht. Ich benötige jedoch die Ausführung Stand 2016.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre Anfrage vom 08.03.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in das von Ihnen genannte Merkblatt gibt es in dieser Form e…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.03.2019
Datum
21. März 2019 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das von Ihnen genannte Merkblatt gibt es in dieser Form erst seit 2018, da das Online-Antragsformular, auf das sich das Merkblatt bezieht erst 2018 zur Verfügung gestellt wurde. Ein allgemeines Merkblatt gibt es seit 2017. Ich füge dieses als Anlage an. Zuvor gab es keine allgemeinen Merkblätter. Mit freundlichen Grüßen