Anfrage - Deutsche Messewirtschaft

Welche Bedeutung hat die deutsche Messewirtschaft für die jeweiligen Regionen und für den Bund?
Welche statistisches Informationen haben Sie über die deutsche Messewirtschaft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2019
  • Frist
    1. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Bedeutung ha…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage - Deutsche Messewirtschaft [#172895]
Datum
30. Dezember 2019 14:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Bedeutung hat die deutsche Messewirtschaft für die jeweiligen Regionen und für den Bund? Welche statistisches Informationen haben Sie über die deutsche Messewirtschaft?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172895 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 30. Deze…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Anfrage - Deutsche Messewirtschaft
Datum
7. Januar 2020 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 30. Dezember 2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat V D 4 " Messepolitik, EXPO-Beteiligungen" zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Thema "Deutsche Messewirtschaft". Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Antrag vom 30.12.2019 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen nach dem I…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Anfrage - Deutsche Messewirtschaft
Datum
20. Januar 2020 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Antrag vom 30.12.2019 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz darüber, welche Bedeutung die deutsche Messewirtschaft für die jeweiligen Regionen und für den Bund hat und welche statistische Informationen uns über die deutsche Messewirtschaft vorliegen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die von Ihnen gewünschten Informationen öffentlich zugänglich sind und beim Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA), Littenstraße 9, 10179 Berlin, unter www.auma.de abgerufen werden können. Zur Frage 1 finden Sie die neueste Studie des ifo Instituts zu diesem Thema hier: https://www.auma.de/de/medien/publikationen#pubId=801. Sie beantwortet die Frage umfassend, bis zu Steuereinnahmen. Zu Frage 2: finden Sie AUMA-Jahresbericht https://www.auma.de/de/medien/publikationen#pubId=855 und den Flyer "Messewirtschaft in Zahlen" (hieran als pdf beigefügt). Die vorgenannten Unterlagen können Sie beim AUMA auch in gedruckter Form anfordern. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Anträge gem. § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt werden können, wenn der Antragsteller sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Dem BMWi stehen keine über die oben genannten öffentlich zugänglichen Informationen zu Ihrer Anfrage zur Verfügung. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag vom 30. Dezember 2019 weiter aufrechterhalten oder ob Sie Ihren Antrag vor dem Hintergrund der mitgeteilten Informationen zurücknehmen. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen