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Anfrage: Einahmen des Bundes aus Steuern auf den Konsum von Tabak und Tabakerzeugnissen

Einnahmen des Bundes aus Steuern auf den Konsum von Tabak und Tabakerzeugnissen
ggf. abzgl. eventueller hiervon getätigter Ausgaben (sofern diese beziffert und gegliedert werden können nach Leistung und Höhe)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einnahmen des Bu…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Einahmen des Bundes aus Steuern auf den Konsum von Tabak und Tabakerzeugnissen [#29970]
Datum
21. Mai 2018 13:27
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einnahmen des Bundes aus Steuern auf den Konsum von Tabak und Tabakerzeugnissen ggf. abzgl. eventueller hiervon getätigter Ausgaben (sofern diese beziffert und gegliedert werden können nach Leistung und Höhe)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 21. Mai 2018 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur K…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 21. Mai 2018
Datum
1. Juni 2018 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.