Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bundesministerium für Gesundheit

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen, die Jahre 2019 bis 2021 betreffend:

1. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2019 beschäftigt?
2. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2020 beschäftigt?
3. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2021 beschäftigt?
4. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2019 akquiriert?
5. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2020 akquiriert?
6. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2021 akquiriert?
7. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Gesundheit 2019 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben?
8. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Gesundheit 2020 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben?
9. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Gesundheit 2021 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben?
10. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2019 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen)
11. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2020 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen)
12. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2021 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen)
13. Wie lange dauerte es im letzten Jahr im Schnitt, bis eine Vakanz bei Ihnen mit Freelancer:innen besetzt ist? (Angabe in Wochen)
14. In welchen Arbeitsbereichen wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr eingesetzt? Welche Vakanzen haben Sie mit Freelancer:innen besetzt bzw. in welchen Abteilungen/Positionen arbeiten Freelancer:innen bei Ihnen?
15. Wie hoch waren die Gesamtetats für Projekte im letzten Jahr, bei denen Freelancer:innen eingesetzt wurden?
16. Über welche Kanäle wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr akquiriert? (Bspw. Ausschreibungen, Dienstleister, interne Datenbanken etc.)

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Der Begriff „Freelancer” ist gleichbedeutend mit „freie Mitarbeitende” bzw. „Freiberufler:innen”.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Pia Senkel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Pia Senkel
Betreff
Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bundesministerium für Gesundheit [#262337]
Datum
2. November 2022 13:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen, die Jahre 2019 bis 2021 betreffend: 1. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2019 beschäftigt? 2. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2020 beschäftigt? 3. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2021 beschäftigt? 4. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2019 akquiriert? 5. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2020 akquiriert? 6. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2021 akquiriert? 7. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Gesundheit 2019 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben? 8. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Gesundheit 2020 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben? 9. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Gesundheit 2021 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben? 10. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2019 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen) 11. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2020 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen) 12. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2021 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen) 13. Wie lange dauerte es im letzten Jahr im Schnitt, bis eine Vakanz bei Ihnen mit Freelancer:innen besetzt ist? (Angabe in Wochen) 14. In welchen Arbeitsbereichen wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr eingesetzt? Welche Vakanzen haben Sie mit Freelancer:innen besetzt bzw. in welchen Abteilungen/Positionen arbeiten Freelancer:innen bei Ihnen? 15. Wie hoch waren die Gesamtetats für Projekte im letzten Jahr, bei denen Freelancer:innen eingesetzt wurden? 16. Über welche Kanäle wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr akquiriert? (Bspw. Ausschreibungen, Dienstleister, interne Datenbanken etc.) Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Der Begriff „Freelancer” ist gleichbedeutend mit „freie Mitarbeitende” bzw. „Freiberufler:innen”. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Pia Senkel Anfragenr: 262337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262337/
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Anfrage Einsatz von Freelancer innen im Bundesministerium für Gesundheit [#262337] Sehr gee…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anfrage Einsatz von Freelancer innen im Bundesministerium für Gesundheit [#262337]
Datum
4. November 2022 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Senkel, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Anfrage: Einsatz von Freelancer innen im Bundesministerium für Gesundheit [#262337] Sehr geehrte Frau Senkel, z…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Anfrage: Einsatz von Freelancer innen im Bundesministerium für Gesundheit [#262337]
Datum
4. November 2022 17:32
Status
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
2,8 KB


Sehr geehrte Frau Senkel, zu Ihrem unten stehenden IFG-Antrag vom zurückliegenden Mittwoch teile ich Ihnen mit, dass die erbetenen Informationen zu sogenannten Freelancerinnen und Freelancern im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht gesondert erfasst werden. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein weitergehender Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt voraus, dass die begehrten Informationen bei den in Anspruch genommenen Stellen tatsächlich vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 - 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 - 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und die Aufbereitung von unspezifisch vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). Letzteres wäre - verbunden mit einem erheblichen Bearbeitungsaufwand - in diesem Falle erforderlich. Mit der Bitte um Ihr Verständnis und mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Pia Senkel
AW: Anfrage: Einsatz von Freelancer innen im Bundesministerium für Gesundheit [#262337] Sehr << Anrede >&…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Pia Senkel
Betreff
AW: Anfrage: Einsatz von Freelancer innen im Bundesministerium für Gesundheit [#262337]
Datum
14. November 2022 10:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das ist schade, aber trotzdem vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Pia Senkel Anfragenr: 262337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262337/