Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen, die Jahre 2019 bis 2021 betreffend:

1. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2019 beschäftigt?
2. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2020 beschäftigt?
3. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2021 beschäftigt?
4. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2019 akquiriert?
5. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2020 akquiriert?
6. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2021 akquiriert?
7. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2019 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben?
8. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2020 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben?
9. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2021 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben?
10. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2019 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen)
11. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2020 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen)
12. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2021 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen)
13. Wie lange dauerte es im letzten Jahr im Schnitt, bis eine Vakanz bei Ihnen mit Freelancer:innen besetzt ist? (Angabe in Wochen)
14. In welchen Arbeitsbereichen wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr eingesetzt? Welche Vakanzen haben Sie mit Freelancer:innen besetzt bzw. in welchen Abteilungen/Positionen arbeiten Freelancer:innen bei Ihnen?
15. Wie hoch waren die Gesamtetats für Projekte im letzten Jahr, bei denen Freelancer:innen eingesetzt wurden?
16. Über welche Kanäle wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr akquiriert? (Bspw. Ausschreibungen, Dienstleister, interne Datenbanken etc.)

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Der Begriff „Freelancer” ist gleichbedeutend mit „freie Mitarbeitende” bzw. „Freiberufler:innen”.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Pia Senkel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Pia Senkel
Betreff
Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [#262340]
Datum
2. November 2022 13:43
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen, die Jahre 2019 bis 2021 betreffend: 1. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2019 beschäftigt? 2. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2020 beschäftigt? 3. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2021 beschäftigt? 4. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2019 akquiriert? 5. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2020 akquiriert? 6. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2021 akquiriert? 7. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2019 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben? 8. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2020 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben? 9. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2021 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben? 10. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2019 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen) 11. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2020 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen) 12. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2021 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen) 13. Wie lange dauerte es im letzten Jahr im Schnitt, bis eine Vakanz bei Ihnen mit Freelancer:innen besetzt ist? (Angabe in Wochen) 14. In welchen Arbeitsbereichen wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr eingesetzt? Welche Vakanzen haben Sie mit Freelancer:innen besetzt bzw. in welchen Abteilungen/Positionen arbeiten Freelancer:innen bei Ihnen? 15. Wie hoch waren die Gesamtetats für Projekte im letzten Jahr, bei denen Freelancer:innen eingesetzt wurden? 16. Über welche Kanäle wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr akquiriert? (Bspw. Ausschreibungen, Dienstleister, interne Datenbanken etc.) Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Der Begriff „Freelancer” ist gleichbedeutend mit „freie Mitarbeitende” bzw. „Freiberufler:innen”. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Pia Senkel Anfragenr: 262340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262340/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-0292/109; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Senkel, ich bestätige den E…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-0292/109; hier: Eingangsbestätigung
Datum
7. November 2022 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Senkel, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.11.2022, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/109, hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrte Frau Senkel, ich nehme Bezug …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/109, hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
25. Januar 2023 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Senkel, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema Einsatz von Freelancer:innen vom 02.11.2022, GZ Z14 O4010-0292/109. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung. Wegn Krankheit wurde Ihr Antrag verspätet bearbeitet. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihrem Antrag zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 100-150 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, übermitteln Sie mir bitte bis zum 01.02.2023 zum einen eine ladungsfähige Anschrift und erklären sich zum anderen schriftlich bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sobald Ihre ladungsfähige Postanschrift sowie die Kostenübernahmebestätigung vorliegen, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Bei Fragen melden Sie sich gern. Freundliche Grüße,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Pia Senkel
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/109, hier: Gebührenkonkretisierung [#262340] Guten Tag, wir möchten keine…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Pia Senkel
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/109, hier: Gebührenkonkretisierung [#262340]
Datum
27. Januar 2023 14:20
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wir möchten keine gebührenpflichtige Antrag durchsetzen. Trotzdem vielen Dank für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Pia Senkel Anfragenr: 262340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262340/