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Anfrage: Einstellung von Ticket2Go/BWTarif

Informationen die Ihnen zur Einstellung des Angebots "Ticket2Go" zum Dezember 2019 vorliegen. Insbesondere Verknüpfungen zum BWTarif.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen di…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Einstellung von Ticket2Go/BWTarif [#163193]
Datum
8. August 2019 18:04
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen die Ihnen zur Einstellung des Angebots "Ticket2Go" zum Dezember 2019 vorliegen. Insbesondere Verknüpfungen zum BWTarif.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Darmstädter Straße 97, 70376 Stuttgart
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach LIFG. Ihr Antrag wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüß…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anfrage: Einstellung von Ticket2Go/BWTarif [#163193]
Datum
13. August 2019 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach LIFG. Ihr Antrag wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage: Einstellung von Ticket2Go/BWTarif“ vom…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage: Einstellung von Ticket2Go/BWTarif [#163193]
Datum
9. September 2019 12:50
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage: Einstellung von Ticket2Go/BWTarif“ vom 08.08.2019 (#163193) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Bitte entschul…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anfrage: Einstellung von Ticket2Go/BWTarif [#163193]
Datum
16. September 2019 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

ATT836771.jpg
6,0 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingt späte Antwort auf Ihre Anfrage. Ihre erste Anfrage / Mail habe ich unter unserer Antwort nochmals der Vollständigkeit halber eingefügt (kursive Schrift). Das zuständige Fachreferat hat mir zu Ihrer Anfrage folgende Information zukommen lassen: „Ticket2Go vertreibt innerhalb Baden-Württembergs auf Basis des Check-in-check-out-Verfahrens elektronische Tickets für Relationen in einigen Verbünden sowie bis 08.12.2018 Tickets für Verbundgrenzen überschreitende Relationen im C-Tarif der Bahn. Mit Einführung des BW-Tarifs am 09.12.2018 wurde der C-Tarif durch den BW-Tarif abgelöst. Der BW-Tarif ist auch als E-Ticket erhältlich. E-Tickets im BW-Tarif müssen den VDV-KA-Standard erfüllen. Der VDV-KA-Standard ist der technische Standard, den der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) für E-Tickets vorgegeben hat. Das Ticket2go zugrunde liegende E-Ticket-System erfüllt diesen Standard bislang nicht und muss für den Vertrieb von E-Tickets im BW-Tarif entsprechend aufgerüstet werden. Nach uns vorliegenden Informationen ist die Aufrüstung dieses Systems auf den VDV-KA-Standard für die Betreibergesellschaft von Ticket2go wirtschaftlich nicht darstellbar. Da sich ohne den BW-Tarif Ticket2go nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt, haben die die Betreibergesellschaft tragenden Verbünde beschlossen, Ticket2go in dieser Form einzustellen. Es soll aber möglichst schnell ein neues System aufgebaut werden, dass den technischen Branchenstandard erfüllt.“ Mit freundlichen Grüßen
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