Anfrage EWärmeGhttps://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-ewarmeg/feed/2018-05-15T11:41:31.536602+00:00Nach dem EWärmeG besteht die Pflicht, nach einem Heizungstausch seine Wärme aus mindestens 15 % Erneuerbaren Energien zu beziehen. Dieses ist Ihnen nachzuweisen. Nun frage ich mich, wie die Überprüfung des Gesetzes funktioniert. Werden Sie über wirklich jeden Heizungstausch informiert? Wenn ja, wie? Die Erhebungen auf Grundlage der 1. BImSchV decken schließlich nicht jede Feuerstätte, z.B. Gasbrennwertgeräte, die nicht der Abgasverlustbestimmung unterliegen, ab. Auch würde mich interessieren, wie viele Heizungstäusche Ihnen 2017 gemeldet wurden?Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.2018-05-15T11:41:31.536602+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-ewarmeg/#ereignis-152095Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.Nachricht von Baurechtsamt Stuttgart erhalten.2018-04-10T11:53:02.565768+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-ewarmeg/#ereignis-143934Nachricht von Baurechtsamt Stuttgart erhalten.Nachricht wurde an Baurechtsamt Stuttgart gesendet.2018-03-27T06:23:08.506389+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-ewarmeg/#ereignis-141184Nachricht wurde an Baurechtsamt Stuttgart gesendet.