Anfrage Federführung Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

Für mein Studium möchte ich gerne wissen, welche Abteilungen & Referate des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat der damalige Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts (Gesetz beschlossen am 10. Juni 2021) bei der Bearbeitung durchlaufen hat. Welche Einheit war mit der Federführung beauftragt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2021
  • Frist
    18. August 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für mein Studium möchte ic…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Anfrage Federführung Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts [#225008]
Datum
15. Juli 2021 23:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für mein Studium möchte ich gerne wissen, welche Abteilungen & Referate des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat der damalige Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts (Gesetz beschlossen am 10. Juni 2021) bei der Bearbeitung durchlaufen hat. Welche Einheit war mit der Federführung beauftragt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225008/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
210716, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Fage Federführung Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
210716, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Fage Federführung Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
Datum
20. Juli 2021 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 16.07.2021. Die Federführung zu dem von Ihnen bezeichneten Gesetzesvorhaben lag im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) beim Referat ÖSI2 (Terrorismusbekämpfung; Verfassungsschutz). Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute und insbesondere, dass Sie gesund durch diese schwierige Zeit kommen. Mit freundlichen Grüßen