Anfrage Förderung der kommunalen Wärmeplanung

Zum Erreichen des bayrischen Klimaziels bis 2040 ist die Wärmewende eine zentrale Herausforderung. Ein wichtiger Baustein hierbei ist die kommunale Wärmeplanung. Den beauftragten Planungsbüros kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Anträge aus Bayern für Förderungen für kommunale Wärmeplanung mit den Informationen dazu, ob der Antrag bewilligt wurde.
Falls dies nicht möglich sein sollte, schicken Sie mir bitte eine Liste der Kommunen, die die Förderung beantragt haben, mit den jeweilig beauftragten Planungsbüros und der Förderentscheidung.

Warte auf Antwort

  • Datum
    20. Februar 2025
  • Frist
    22. März 2025
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Erreichen des bayrischen Klima…
An Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Details
Von
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Betreff
Anfrage Förderung der kommunalen Wärmeplanung [#328177]
Datum
20. Februar 2025 14:14
An
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Erreichen des bayrischen Klimaziels bis 2040 ist die Wärmewende eine zentrale Herausforderung. Ein wichtiger Baustein hierbei ist die kommunale Wärmeplanung. Den beauftragten Planungsbüros kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Anträge aus Bayern für Förderungen für kommunale Wärmeplanung mit den Informationen dazu, ob der Antrag bewilligt wurde. Falls dies nicht möglich sein sollte, schicken Sie mir bitte eine Liste der Kommunen, die die Förderung beantragt haben, mit den jeweilig beauftragten Planungsbüros und der Förderentscheidung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 328177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328177/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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