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Anfrage - Forstwirtschaftliche Daten Nordrhein-Westfalen

Ich benötige für eine ökonomische Analyse zumindest jährliche Daten möglichst bis 2018 und möglichst ab 2005, zumindest aber ab dem frühest möglichen Zeitpunkt. Bitte beachten Sie die Eingrenzung auf Nadelstammholz, sofern möglich.

Bitte senden Sie mir folgende Daten zu:

EINSCHLAG
• Gesamter Einschlag von Nadelstammholz (in fm) nach Waldeigentumsart je Forstamt - bzw., falls dies nur vorhanden ist, der Einschlag von Nadelstammholz (in fm) durch Wald und Holz NRW nach Waldeigentumsart je Forstamt.
• Vermarkteter Einschlag von Holz durch Wald und Holz NRW aus dem Staatswald, in fm und je Forstamt.
• Vermarkteter Einschlag von Fremdholz durch Wald und Holz NRW, wiederum in fm und je Forstamt sowie nach Möglichkeit je Eigentumsart (Körperschaftswald, Privatwald, etc.)

FLÄCHE
• Nach Möglichkeit technische Betriebsleitung im Gemeindewald (in ha) durch Wald und Holz NRW je Forstamt gemäß § 11 Abs. 2 LFoG - sowie zusätzlich fallweise Betreuung des Privatwaldes (in ha).
• Forstliche Betriebsfläche (in ha) nach Waldeigentumsart je Forstamt sowie Gesamtfläche (in ha) der Forstamtsdirektionen.
• Nach Möglichkeit forstliche Betriebsfläche unter 100 ha des Gemeindewaldes (in ha) und des Privatwaldes (in ha) je Forstamt, die gemäß § 33 Abs. 1 LFoG nach einem Betriebsgutachten zu bewirtschaften ist.

PREISE
• Nach Möglichkeit Preisinformationen für verschiedene Nadelstammholzsortimente (d. h. für unterschiedliche Holzarten, Sorten, Güten und Stärken; zumindest aber, wenn verfügbar, „Leitholzsegmente“ wie Fichte) je Forstamt, falls auf dieser Ebene verfügbar.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage - Forstwirtschaftliche Daten Nordrhein-Westfalen [#165247]
Datum
27. August 2019 13:36
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige für eine ökonomische Analyse zumindest jährliche Daten möglichst bis 2018 und möglichst ab 2005, zumindest aber ab dem frühest möglichen Zeitpunkt. Bitte beachten Sie die Eingrenzung auf Nadelstammholz, sofern möglich. Bitte senden Sie mir folgende Daten zu: EINSCHLAG • Gesamter Einschlag von Nadelstammholz (in fm) nach Waldeigentumsart je Forstamt - bzw., falls dies nur vorhanden ist, der Einschlag von Nadelstammholz (in fm) durch Wald und Holz NRW nach Waldeigentumsart je Forstamt. • Vermarkteter Einschlag von Holz durch Wald und Holz NRW aus dem Staatswald, in fm und je Forstamt. • Vermarkteter Einschlag von Fremdholz durch Wald und Holz NRW, wiederum in fm und je Forstamt sowie nach Möglichkeit je Eigentumsart (Körperschaftswald, Privatwald, etc.) FLÄCHE • Nach Möglichkeit technische Betriebsleitung im Gemeindewald (in ha) durch Wald und Holz NRW je Forstamt gemäß § 11 Abs. 2 LFoG - sowie zusätzlich fallweise Betreuung des Privatwaldes (in ha). • Forstliche Betriebsfläche (in ha) nach Waldeigentumsart je Forstamt sowie Gesamtfläche (in ha) der Forstamtsdirektionen. • Nach Möglichkeit forstliche Betriebsfläche unter 100 ha des Gemeindewaldes (in ha) und des Privatwaldes (in ha) je Forstamt, die gemäß § 33 Abs. 1 LFoG nach einem Betriebsgutachten zu bewirtschaften ist. PREISE • Nach Möglichkeit Preisinformationen für verschiedene Nadelstammholzsortimente (d. h. für unterschiedliche Holzarten, Sorten, Güten und Stärken; zumindest aber, wenn verfügbar, „Leitholzsegmente“ wie Fichte) je Forstamt, falls auf dieser Ebene verfügbar.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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