Anfrage gemäß IZG vom 29.07.2019

Anfrage an: Landespolizeiamt

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Juli 2019 hatte ich eine Anfrage an Sie zum Thema "Konzept für BFE-Einheiten" gestellt. Diese haben Sie am 21.08.2019 mit der Übersendung eines teilweise geschwärzen Dokuments beantwortet. Meine Fragen beziehen sich auf das Dokument:
* Aus welcher Quelle wurden die Seiten entnommen?
* Wer ist der Verfasser?
* Aus welchem Jahr stammt das Werk?

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 0 Follower:innen
Clemens Herzig
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Juli 2019 hatte ich eine Anfrage an Sie zum Thema …
An Landespolizeiamt Details
Von
Clemens Herzig
Betreff
Anfrage gemäß IZG vom 29.07.2019 [#199681]
Datum
7. Oktober 2020 09:26
An
Landespolizeiamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Juli 2019 hatte ich eine Anfrage an Sie zum Thema "Konzept für BFE-Einheiten" gestellt. Diese haben Sie am 21.08.2019 mit der Übersendung eines teilweise geschwärzen Dokuments beantwortet. Meine Fragen beziehen sich auf das Dokument: * Aus welcher Quelle wurden die Seiten entnommen? * Wer ist der Verfasser? * Aus welchem Jahr stammt das Werk? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Clemens Herzig Anfragenr: 199681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199681/ Postanschrift Clemens Herzig << Adresse entfernt >>

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Landespolizeiamt
Guten Tag Herr Herzig, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.10.2020, deren Eingang im Landespolizeiamt Schleswig-Ho…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
Anfrage gemäß IZG vom 29.07.2019
Datum
7. Oktober 2020 13:00
Status
Warte auf Antwort
image001.png
16,3 KB


Guten Tag Herr Herzig, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.10.2020, deren Eingang im Landespolizeiamt Schleswig-Holstein ich hiermit bestätige. Nach Prüfung Ihres Anliegens komme ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die Beantwortung der Anfrage eine gewissen Zeit in Anspruch nehmen wird. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen