Anfrage Hinweisgebersystem

Bezug nehmend auf die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die bis Mitte Dezember 2021 in nationales Recht überführt werden muss, würde ich hiermit gerne um Auskunft über die folgenden Punkte bitten:

1. Verfügt Ihr Ministerium aktuell über ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform?

2. Ist die Implementierung eines solchen Systems/ einer solchen Plattform noch in diesem Jahr vorgesehen?

Laut der EU-Direktive müssen alle Unternehmen, Organisationen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform einführen. Von der Richtlinie sind ebenfalls alle Städte, Kommunen und Gemeinden mit über 10.000 Einwohner*innen betroffen.

Genauere Informationen über die Richtlinie finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/germany/news/whistleblower20191216_de

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezug nehmend auf die EU-W…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Hinweisgebersystem [#221724]
Datum
2. Juni 2021 12:56
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezug nehmend auf die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die bis Mitte Dezember 2021 in nationales Recht überführt werden muss, würde ich hiermit gerne um Auskunft über die folgenden Punkte bitten: 1. Verfügt Ihr Ministerium aktuell über ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform? 2. Ist die Implementierung eines solchen Systems/ einer solchen Plattform noch in diesem Jahr vorgesehen? Laut der EU-Direktive müssen alle Unternehmen, Organisationen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform einführen. Von der Richtlinie sind ebenfalls alle Städte, Kommunen und Gemeinden mit über 10.000 Einwohner*innen betroffen. Genauere Informationen über die Richtlinie finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/germany/news/whistleblower20191216_de
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221724/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 2. Juni 2021 "EU-Whistleblowing-Richtlinie&quo…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 2. Juni 2021 "EU-Whistleblowing-Richtlinie"
Datum
8. Juni 2021 13:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Juni 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF).…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Anfrage Hinweisgebersystem [#221724]
Datum
30. Juni 2021 06:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Juni 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Die von Ihnen bereits zitierte Richtlinie (EU) 2019/1937 (sog. "Whistleblower-Richtlinie") betrifft den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (die einzelnen Bereiche des Unionsrechts werden in Artikel 2 der Richtlinie aufgeführt). Wie auch von Ihnen angesprochen, ist die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen. Das hierzu erforderliche Gesetzgebungsverfahren konnte in dieser Legislaturperiode leider nicht abgeschlossen werden, so dass dies einer neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl vorbehalten bleibt. Das BMF wird diese Arbeit im Gesetzgebungsverfahren weiterhin eng begleiten und unterstützen, die Federführung für das Gesetzgebungsverfahren liegt innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und für Fragen des Arbeitsrechts beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Selbstverständlich wird das BMF das geltende Recht anwenden (Richtlinie oder nationales umgesetztes Recht). Bereits aktuell gibt es für Rechtsverstöße, soweit sie das BMF und seinen Geschäftsbereich betreffen, Meldemöglichkeiten für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, so auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und der Generalzolldirektion. Hierzu verweise ich ergänzend auf die Drucksache des Deutschen Bundestags 19/14980. Diese Hinweisgebersysteme werden im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie geprüft und, wenn nötig, an Anforderungen der Richtlinie angepasst werden. Mit freundlichen Grüßen