Anfrage https://fragdenstaat.de/a/11659

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Auskunft über Anfrage
https://fragdenstaat.de/a/11659

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. November 2016
  • Frist
    13. Dezember 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft über An…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage https://fragdenstaat.de/a/11659 [#19015]
Datum
9. November 2016 21:06
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft über Anfrage https://fragdenstaat.de/a/11659
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2016/NA 346 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihren Antrag nach dem Informati…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Anfrage https://fragdenstaat.de/a/11659 [#19015]
Datum
11. November 2016 15:02
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2016/NA 346 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09. November 2016 erhalten. Die Anfrage ist hinsichtlich der Fragestellung nicht hinreichend bestimmt und kann in der vorliegenden Form nicht weiter bearbeitet werden. Ich bitte zunächst um Konkretisierung, um welche amtlichen Informationen es Ihnen genau geht. Ohne diese Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Des Weiteren bitte ich Sie, um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, 1) Dokument über Aufgaben von Peter Altmaier ( Welche Aufgaben hat er? ) 2) Dokume…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage https://fragdenstaat.de/a/11659 [#19015]
Datum
12. November 2016 18:24
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, 1) Dokument über Aufgaben von Peter Altmaier ( Welche Aufgaben hat er? ) 2) Dokumente, über die Angela Merkel Peter Altmaier zum "politischen Gesamtkoordinator in der Flüchtlingskrise" ernennt bzw. bestätigt Bitte übermitteln Sie mir diese Informationen elektronisch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 131IFG-02814-In 2016/Na 346 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Anfrage https://fragdenstaat.de/a/11659 [#19015]
Datum
14. November 2016 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt 131IFG-02814-In 2016/Na 346 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail vom 12. November 2016. Es ist zutreffend, dass der Antragsteller die Art des Informationszugangs selbst wählen darf (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG). Die Form der Auskünfte steht jedoch im Ermessen der Behörde, § 7 Abs. 3 S. 1 IFG. Der Bescheid ist dem Antragsteller bekanntzugeben. Um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten, übersendet das Bundeskanzleramt die Bescheide per Post. Ich bitte daher letztmalig um Angabe einer Postanschrift. Diese ist für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich. Mit freundlichen Grüßen