Anfrage hygienischer Zustand Grill au bois in Neunkirchen/ Saar

Wie waren die letzten beiden Kontrollen des Betriebes Grill au bois in Neunkirchen?
Gibt es hygienische Bedenken? Wie ist der Umgang mit Lebensmittel?
Gab es Anzeigen wegen Hygienemängel und/ oder Verbrauchertäuschung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie waren die …
An Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Details
Von
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Betreff
Anfrage hygienischer Zustand Grill au bois in Neunkirchen/ Saar [#39717]
Datum
15. Januar 2019 07:24
An
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie waren die letzten beiden Kontrollen des Betriebes Grill au bois in Neunkirchen? Gibt es hygienische Bedenken? Wie ist der Umgang mit Lebensmittel? Gab es Anzeigen wegen Hygienemängel und/ oder Verbrauchertäuschung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, da der Initiator der VIG-Anfragen nach der vorliegende…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Betreff
AW: Anfrage hygienischer Zustand Grill au bois in Neunkirchen/ Saar [#39717]
Datum
25. Januar 2019 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, da der Initiator der VIG-Anfragen nach der vorliegenden Topf-Sekret-Aktion und Portalbetreiber „Frag den Staat“ leider die bereits an ihn versandte Eingangsbestätigung bzgl. Anfragen im Rahmen der Topf-Sekret-Aktion an die einzelnen Antragsteller nicht weiterleitet, bestätigen wir Ihnen hiermit gerne auch individuell den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Ihre Anfrage wird geprüft und beschieden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erscheint es geboten, das weitere Verfahren samt Bescheidung postalisch zu führen. Es ergeht also eine weitere Mitteilung an die genannte Postadresse, in der das vorliegend zu beachtende Prozedere nach VIG und damit der weitere Verfahrensverlauf erläutert wird. Da einige Anfragen unvollständige Postadressen enthalten, bitte ich Sie zu überprüfen, ob Sie die Postadresse vollständig an uns übermittelt haben oder andernfalls um Mitteilung der vollständigen Postadresse an meine nachstehende E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen