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Anfrage: Investitionsvolumen in den Öffentlichen Nahverkehr

bitte teilen Sie mir mit, in absoluten Zahlen, in welcher Höhe, auch im Vergleich zu den Investitionen in den Straßenbau - mit allen dazugehörigen Kosten (Baustellenoptimierung etc.) - kumuliert, das Land NRW in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs investiert.

Hierzu zählen NICHT:
- Ticket Vergünstigungen
- Umbau vorhandene Flotte (z. B. zur Stickstoffreduzierung)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2018
  • Frist
    15. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Investitionsvolumen in den Öffentlichen Nahverkehr [#29703]
Datum
12. Mai 2018 11:27
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit, in absoluten Zahlen, in welcher Höhe, auch im Vergleich zu den Investitionen in den Straßenbau - mit allen dazugehörigen Kosten (Baustellenoptimierung etc.) - kumuliert, das Land NRW in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs investiert. Hierzu zählen NICHT: - Ticket Vergünstigungen - Umbau vorhandene Flotte (z. B. zur Stickstoffreduzierung)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 12. Mai 2018 - Investitionsvolumen in den ÖPNV Sehr <Information-entfernt> zu Ihrer Anfrag…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 12. Mai 2018 - Investitionsvolumen in den ÖPNV
Datum
12. Juni 2018 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrer Anfrage vom 12. Mai 2018 (Investitionsvolumen in den ÖPNV) sende ich Ihnen anbei die Beantwortung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu. Mit freundlichen Grüßen
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