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Anfrage: Kosten für die Sauberhaltung der Stadtgebiete

Angaben über das benötigte Budget zur Reinhaltung der Stadtgebiete.

Zur Erklärung:
Derzeit ähneln die Stadtgebiete in Ihrer Erscheinung eher einem öffentlichen Parkplatz eines Recyclingzentrums des Dualen Systems.

Überall zwischen den Bepflanzungen prangen wie Christbaumschmuck Abfälle in allen Colourationen, die die wunderbare Welt der Kunstoffumverpackungen zu bieten hat.

Dazwischen allenthalben Hundekot und Zigarettenstummel.

Die Säcke mit den segensreichen Versprechungen der 3 Wochen zurückliegenden Aktion "Sauberzauber" leuchten fröhlich wuchert dazwischen.

Daher meine Anfrage an die Verwaltung der Stadt Essen:
Da offensichtlich nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, die einzelnen Stadtgebiete sauber zu halten.. wie hoch sind geschätzt die Kosten, damit die Stadtverwaltung die Aufgaben ordentlich wahrnehmen kann?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. März 2018
  • Frist
    28. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Kosten für die Sauberhaltung der Stadtgebiete [#27629]
Datum
27. März 2018 12:45
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angaben über das benötigte Budget zur Reinhaltung der Stadtgebiete. Zur Erklärung: Derzeit ähneln die Stadtgebiete in Ihrer Erscheinung eher einem öffentlichen Parkplatz eines Recyclingzentrums des Dualen Systems. Überall zwischen den Bepflanzungen prangen wie Christbaumschmuck Abfälle in allen Colourationen, die die wunderbare Welt der Kunstoffumverpackungen zu bieten hat. Dazwischen allenthalben Hundekot und Zigarettenstummel. Die Säcke mit den segensreichen Versprechungen der 3 Wochen zurückliegenden Aktion "Sauberzauber" leuchten fröhlich wuchert dazwischen. Daher meine Anfrage an die Verwaltung der Stadt Essen: Da offensichtlich nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, die einzelnen Stadtgebiete sauber zu halten.. wie hoch sind geschätzt die Kosten, damit die Stadtverwaltung die Aufgaben ordentlich wahrnehmen kann?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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