Anfrage Lagepläne Autobahnauffahrt A9 Frankfurter Ring

Lage-, Sicherheits- und weitere Pläne, die für die geplanten sozio-kulturellen Zwischennutzungen des Areals unter der A9 im Bereich Frankfurter Ring nötig sind.

Umsetzungsgespräche mit Autobahnmeisterei, Ordnungsbehörden und betreffenden Referaten der Stadt München fanden bereits statt, für die weitere Organisation werden nun Informationen von Seiten Autobahn GmbH benötigt, diese wurden trotz Ankündigung bisher nicht bereitgestellt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
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Petra Weigart
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lage-, Sicherheit…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Petra Weigart
Betreff
Anfrage Lagepläne Autobahnauffahrt A9 Frankfurter Ring [#253060]
Datum
11. Juli 2022 17:15
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lage-, Sicherheits- und weitere Pläne, die für die geplanten sozio-kulturellen Zwischennutzungen des Areals unter der A9 im Bereich Frankfurter Ring nötig sind. Umsetzungsgespräche mit Autobahnmeisterei, Ordnungsbehörden und betreffenden Referaten der Stadt München fanden bereits statt, für die weitere Organisation werden nun Informationen von Seiten Autobahn GmbH benötigt, diese wurden trotz Ankündigung bisher nicht bereitgestellt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Petra Weigart Anfragenr: 253060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253060/ Postanschrift Petra Weigart << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Petra Weigart

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