Anfrage LTranspG, VIG

Unterlagen in elektronischer Form, aus denen hervorgeht, wie hoch die jährlichen Vergütungen/Aufwandsentschädigungen für den IHK-Hauptgeschäftsführer, Dr. Jan Glockauer, in den vergangenen fünf Jahren gewesen sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen in …
An Industrie- und Handelskammer Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage LTranspG, VIG [#46949]
Datum
21. Januar 2019 15:08
An
Industrie- und Handelskammer Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen in elektronischer Form, aus denen hervorgeht, wie hoch die jährlichen Vergütungen/Aufwandsentschädigungen für den IHK-Hauptgeschäftsführer, Dr. Jan Glockauer, in den vergangenen fünf Jahren gewesen sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Industrie- und Handelskammer Trier
Anfrage LTranspG Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 21. Januar 2019 können wir Ihnen …
Von
Industrie- und Handelskammer Trier
Betreff
Anfrage LTranspG
Datum
1. Februar 2019 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 21. Januar 2019 können wir Ihnen mitteilen, dass vorliegend kein Anspruch auf Auskunft bzw. Einsicht der Gehaltszahlungen unseres Hauptgeschäftsführers nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) besteht. Das LTranspG findet bereits keine Anwendung. Gemäß § 3 Abs. 6 S. 1 LTranspG gilt es nicht für den Zugang zu amtlichen Informationen der Selbstverwaltungsorganisationen, zu denen auch die Industrie- und Handelskammern gehören. Sollten wir Ihnen jedoch in einer anderen Angelegenheit im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit weiterhelfen können, so lassen Sie es uns gerne wissen. Mit freundlichen Grüßen