Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO

da Sie offensichtlich mein Kennzeichen am letzten Wochenende rechtswidrig erfasst haben - siehe https://netzpolitik.org/2019/brandenburg-spitzenbeamter-fordert-stopp-der-kennzeichenerfassung-und-wird-versetzt/, fordere ich Sie nach o.g. Rechtsnormen auf, die über mein Fahrzeug und mich gespeicherten Daten umgehend vorzulegen. Dies schliesst die Nennung der Rechtsgrundlage für die Speicherung mit ein und enthält die Anordnung, diese Daten nach Übermittlung an mich zu löschen, sowie sicherzustellen, dass eine erneute rechtswidrige Erfassung/Aufzeichnung nicht erfolgt. Desweiteren weise ich daraufhin, dass falls diese Anfrage unbeantwortet bleibt, ohne weitere Nachricht die Beschlagnahme der Systeme und ihre Abschaltung und die Erhebung eines Bussgelds in Höhe von 4% ihres Budgets von mir angeordnet wird.
Weitere Massnahmen - inklusive Strafverfahren und Haftbefehlen - behalte ich mir vor.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO [#162920]
Datum
6. August 2019 12:47
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da Sie offensichtlich mein Kennzeichen am letzten Wochenende rechtswidrig erfasst haben - siehe https://netzpolitik.org/2019/brandenburg-spitzenbeamter-fordert-stopp-der-kennzeichenerfassung-und-wird-versetzt/, fordere ich Sie nach o.g. Rechtsnormen auf, die über mein Fahrzeug und mich gespeicherten Daten umgehend vorzulegen. Dies schliesst die Nennung der Rechtsgrundlage für die Speicherung mit ein und enthält die Anordnung, diese Daten nach Übermittlung an mich zu löschen, sowie sicherzustellen, dass eine erneute rechtswidrige Erfassung/Aufzeichnung nicht erfolgt. Desweiteren weise ich daraufhin, dass falls diese Anfrage unbeantwortet bleibt, ohne weitere Nachricht die Beschlagnahme der Systeme und ihre Abschaltung und die Erhebung eines Bussgelds in Höhe von 4% ihres Budgets von mir angeordnet wird. Weitere Massnahmen - inklusive Strafverfahren und Haftbefehlen - behalte ich mir vor.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Bearbeitung Ihrer Anfrage liegt die Zuständigkeit beim Polizeipräsidium Kai…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO [#162920]
Datum
13. August 2019 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Bearbeitung Ihrer Anfrage liegt die Zuständigkeit beim Polizeipräsidium Kaiser-Friedrich-Straße 143 14469 Potsdam Ich habe Ihre Anfrage daher dorthin weitergeleitet. Freundliche Grüße
Polizeipräsidium Brandenburg
Auskunftsersuchen vom 6.8.19
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen vom 6.8.19
Datum
15. August 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO“ vom 06.08.20…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO [#162920]
Datum
11. September 2019 15:07
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO“ vom 06.08.2019 (#162920) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 13. August 2019 an das Polizeipräsidium abgegeben. Bitte we…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO [#162920]
Datum
11. September 2019 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
990,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 13. August 2019 an das Polizeipräsidium abgegeben. Bitte wenden Sie sich dorthin, um sich nach dem Sachstand Ihrer Anfrage zu erkundigen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO“ vom 06.08.20…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO [#162920]
Datum
22. September 2019 11:36
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO“ vom 06.08.2019 (#162920) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie machen ein "Spiel" mit Zuständigkeiten und obwohl die Dienstleitung der Polizei Brandenburg, auf deren Zuständigkeit Sie hier verwiesen haben, bei Ihnen liegt, verweisen Sie mich. Die Polizei wiederum schickt mir die Antwort nur auf erneute Nachfrage zu und verweist mich auf den Landesdatenschutzbeauftragten. Zu Ihrer Information: §19 BDSG und EUDSGVO sind unmittelbar geltendes Recht und Sie haben unmittelbar Auskunft zu geben. Desweiteren muss ich nicht von A nach B laufen und wochenlang auf eine Antwort warten. Die Rechtsnormen enthalten wie auch das IFG Fristen, die von Ihnen einzuhalten sind. Damit stelle ich einen substantiirten Rechtsverstoss fest und gehe desweiteren davon aus, dass unter Missachtung o.g. Rechtsnormen von Ihnen analasslos in meine Personlichkeitsrechte eingegriffen wird. Somit verfüge ich: die anlasslose Erfassung von Kennzeichendaten ist umgehend per Weisung an sämtliche Betreiber und nachgeordneten Behörden einzustellen. Diese Weisung ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieser Antwort an sämtliche zuständigen Dienststellen und Betreiber zu kommunizieren und mir durch Kopie der Weisung nachzuweisen. Falls dieser Verfügung ihrerseits nicht nachgekommen wird, werde ich straf- und zivilrechtlich gegen Sie vorgehen. Eine Immunität vor strafverfolgung gedenke ich gleichermassen als nicht existent zu betrachten. Weder muss ich hier "Spielchen spielen" noch dies hinnehmen. Das Bundesinnenministerium wird über diesen Sachverhalt nun informiert, die Staatsanwaltschaft wird mit Ermittlungen beauftragt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. September 2019 11:36
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO“ [#162920] [#162920]
Datum
22. September 2019 11:37
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/162920 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich von merheren Stellen jeweils unterschiedliche Zuständigkeiten mitgeteilt bekomme, aber keine substantiierte Antwort. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Rückfragen gerne an mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 162920.pdf - 2019-08-15_1-brandenburg-fragdenstaat.pdf - 2019-09-11_2-Abgabenachricht.pdf Anfragenr: 162920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO“ vom 06.08.20…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO“ [#162920] [#162920]
Datum
25. März 2020 09:42
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach § 19 BDSG und EUDSGVO“ vom 06.08.2019 (#162920) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 198 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Desweiteren leite ich wegen Verstoss gegen das IFG und die DSGVO nun ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162920