Anfrage nach allen Dokumenten der Taskforce zur Bewertung des EuGH-Urteils zur Infrastrukturabgabe

Laut Medienberichten tagte am 18. Juni 2019 das erste mal eine Taskforce, um das Urteil des EuGH zur geplanten Infrastrukturabgabe zu bewerten.
Bitte stellen Sie mir alle Dokumente zur Verfügung, die bei diesem Treffen und im Anschluss an dieses Treffen erstellt wurden.
Falls die Taskforce weitere Tagungen abhält, bis das Ministerium diese Anfrage bearbeiten, bitte ich Sie die Dokumente dieser Tagungen ebenfalls in diese Anfrage mit einzubeziehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Medienberichte…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Anfrage nach allen Dokumenten der Taskforce zur Bewertung des EuGH-Urteils zur Infrastrukturabgabe [#152180]
Datum
23. Juni 2019 11:03
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Medienberichten tagte am 18. Juni 2019 das erste mal eine Taskforce, um das Urteil des EuGH zur geplanten Infrastrukturabgabe zu bewerten. Bitte stellen Sie mir alle Dokumente zur Verfügung, die bei diesem Treffen und im Anschluss an dieses Treffen erstellt wurden. Falls die Taskforce weitere Tagungen abhält, bis das Ministerium diese Anfrage bearbeiten, bitte ich Sie die Dokumente dieser Tagungen ebenfalls in diese Anfrage mit einzubeziehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies i…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - MB 10714 Anfrage nach allen Dokumenten der Taskforce zur Bewertung des EuGH-Urteils zur Infrastrukturabgabe [#152180]
Datum
24. Juni 2019 17:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe meine Adresse an diese Nachricht angehängt Mit freundlichen Grüßen Antrags…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: L 24 - MB 10714 Anfrage nach allen Dokumenten der Taskforce zur Bewertung des EuGH-Urteils zur Infrastrukturabgabe [#152180]
Datum
24. Juni 2019 20:45
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe meine Adresse an diese Nachricht angehängt Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
314,5 KB