Anfrage nach Berliner IFG für den Entwurf für einen Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Land Berlin

Den Entwurf für einen Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Land Berlin. Dabei handelt es sich um Anlage 3 (Konzessionsvertrag reine Konzession) des 2. Verfahrensbriefes der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin vom 18.04.2013, der an Unternehmen, die entsprechend den Vorgaben im Ersten Verfahrensbrief vom 10.12.2012 ihre Eignung fristgerecht nachgewiesen haben und am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen, versendet wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. August 2014
  • Frist
    5. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Berliner IFG für den Entwurf für einen Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Land Berlin [#6864]
Datum
4. August 2014 14:16
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Entwurf für einen Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Land Berlin. Dabei handelt es sich um Anlage 3 (Konzessionsvertrag reine Konzession) des 2. Verfahrensbriefes der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin vom 18.04.2013, der an Unternehmen, die entsprechend den Vorgaben im Ersten Verfahrensbrief vom 10.12.2012 ihre Eignung fristgerecht nachgewiesen haben und am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen, versendet wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Finanzen
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin - Berliner Informationsfreiheitsgesetz - vom 15.10.1999
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin - Berliner Informationsfreiheitsgesetz - vom 15.10.1999
Datum
7. August 2014
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berlin: IFG-UIG-VIG. Die bishe…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Anfrage nach Berliner IFG für den Entwurf für einen Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Land Berlin" [#6864]
Datum
11. August 2014 14:51
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berlin: IFG-UIG-VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6864 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgebrachte Ausschlusstatbestand (§10 Abs. 1 Satz 1 Berliner IFG) in diesem Fall nicht einschlägig ist. Ein Vertragsentwurf, der als offizielles Dokument Teil von Vergabeunterlagen ist, dient meines Erachtens nicht als Entwurf zu Entscheidungen bzw. als Entscheidungsvorbereitung, da der verwaltungsmäßige Willensbildungsprozess, nämlich der Prozess über die Einigung auf einen vergaberelevanten Vertragsentwurf, mit Versendung der Vergabeunterlagen an potentielle Bieter bereits abgeschlossen ist. Darüber hinaus besteht ein erheblichen öffentliches Interesse an der Einsicht in Vertragsentwürfe, da nur durch den Vergleich von Vertragsentwurf und endverhandeltem Vertrag eine Beurteilung seitens der Öffentlichkeit stattfinden kann, inwiefern die öffentliche Hand ihre Vergabeziele erreichen konnte bzw. inwiefern sie Zugeständnisse an den privaten Vertragspartner machen musste. Dementsprechend würde eine vollständige Ausnahme vom IFG für diesen Dokumententyp (Verträgsentwürfe) den ursprünglichen Zweck des Gesetzes, eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen (§1 Berliner IFG), konterkarieren. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe vom 11. August 2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre o. g. Eingabe haben wir erhalten. Wir …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe vom 11. August 2014
Datum
15. August 2014 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre o. g. Eingabe haben wir erhalten. Wir bitten Sie noch um Übersendung des Schreibens vom 7. August 2014 in ungeschwärzter Form, da wir die Angelegenheit sonst nicht prüfen können. Wir bitten Sie ferner unter Angabe des Stichworts "IFG-Eingabe" um Mitteilung Ihrer Anschrift oder Ihrer Emailadresse nebst öffentlichem PGP-Schlüssel (siehe www.datenschutz-berlin.de/content/berlin/berliner-beauftragter/internetangebot/sichere-e-mail) entweder (verschlüsselt) an <<E-Mail-Adresse>> oder an u. g. Anschrift bzw. Faxnummer, damit wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in dieser Angelegenheit sonst nicht weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Finanzen
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Entwurf des Konzessionsvertrages für das Gasverteilungsnetz der allgemeinen Versorgung im Land Berlin
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Entwurf des Konzessionsvertrages für das Gasverteilungsnetz der allgemeinen Versorgung im Land Berlin
Datum
10. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen