🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

- Das Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs vom 12. Oktober 2016 in seiner vollständigen ungekürzten Fassung zur Prüfung des Radverkehrsgesetzes der Initiative Volksentscheid Fahrrad

- Das in der taz zitierte vierseitige Schreiben vom 07.12.2016 des damaligen Senators der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur fachlichen Bewertung des Radverkehrsgesetzes

- Alle zu der Beauftragung, Abrechnung und Korrespondenz relevanten Schriftstücke des oben bezeichneten Gutachtens (u.a. Ausschreibungstext des Gutachtens, Telefonnotizen, Angebote der Kanzleien, Vergabevermerk, Vergabeakte, Zwischenberichte, Telefonnotizen und Korrespondenz, vorläufige Versionen des Gutachtens, Übermittlung des abschließenden Gutachtens)

Zum Hintergrund: Durch einen Artikel der Zeitung “taz” vom 06.01.2017 wurden wir informiert, dass mit Datum vom 12. Oktober 2016 ein Rechtsgutachten der Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs zur Prüfung des RadGesetzes des Volksentscheides Fahrrad vorliegt. Ebenso ist dem Artikel zu entnehmen, dass ein diesbezügliches vierseitiges Schreiben vom 7. Dezember 2016 von dem damaligen Verkehrssenators Andreas Geisel an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport existiert, dass eine fachliche Bewertung de Senatsverwaltung für Verkehr des RadGesetzes enthält. (http://www.taz.de/Rechtliche-Pruefung-der-Berliner-Initiative/!5368719/)

Da das Gutachten und das Schreiben bereits der taz vorliegt, bitten wir um eine Übermittlung innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Alle weiteren Dokumente würden wir in einer angemessenen Frist von zwei Wochen erwarten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2017
  • Frist
    10. Februar 2017
  • 3 Follower:innen
Peter Feldkamp (Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Peter Feldkamp (Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V.)
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#19817]
Datum
8. Januar 2017 18:49
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs vom 12. Oktober 2016 in seiner vollständigen ungekürzten Fassung zur Prüfung des Radverkehrsgesetzes der Initiative Volksentscheid Fahrrad - Das in der taz zitierte vierseitige Schreiben vom 07.12.2016 des damaligen Senators der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur fachlichen Bewertung des Radverkehrsgesetzes - Alle zu der Beauftragung, Abrechnung und Korrespondenz relevanten Schriftstücke des oben bezeichneten Gutachtens (u.a. Ausschreibungstext des Gutachtens, Telefonnotizen, Angebote der Kanzleien, Vergabevermerk, Vergabeakte, Zwischenberichte, Telefonnotizen und Korrespondenz, vorläufige Versionen des Gutachtens, Übermittlung des abschließenden Gutachtens) Zum Hintergrund: Durch einen Artikel der Zeitung “taz” vom 06.01.2017 wurden wir informiert, dass mit Datum vom 12. Oktober 2016 ein Rechtsgutachten der Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs zur Prüfung des RadGesetzes des Volksentscheides Fahrrad vorliegt. Ebenso ist dem Artikel zu entnehmen, dass ein diesbezügliches vierseitiges Schreiben vom 7. Dezember 2016 von dem damaligen Verkehrssenators Andreas Geisel an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport existiert, dass eine fachliche Bewertung de Senatsverwaltung für Verkehr des RadGesetzes enthält. (http://www.taz.de/Rechtliche-Pruefung-der-Berliner-Initiative/!5368719/) Da das Gutachten und das Schreiben bereits der taz vorliegt, bitten wir um eine Übermittlung innerhalb von fünf Arbeitstagen. Alle weiteren Dokumente würden wir in einer angemessenen Frist von zwei Wochen erwarten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Feldkamp << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Feldkamp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Feldkamp (Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V.)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Feldkamp, vielen Dank für Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#19817]
Datum
19. Januar 2017 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Feldkamp, vielen Dank für Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir das von Ihnen begehrte Gutachten unverzüglich auf unserer Internetseite veröffentlichen werden. 1. Mit Ihrem Antrag auf Akteneinsicht vom 8. Januar 2017 begehren Sie Einsicht in - Das Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs vom 12. Oktober 2016 in seiner vollständigen ungekürzten Fassung zur Prüfung des Radverkehrsgesetzes der Initiative Volksentscheid Fahrrad. - Das in der taz zitierte vierseitige Schreiben vom 07.12.2016 des damaligen Senators der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur fachlichen Bewertung des Radverkehrsgesetzes. - Alle zu der Beauftragung, Abrechnung und Korrespondenz relevanten Schriftstücke des oben bezeichneten Gutachtens (u.a. Ausschreibungstext des Gutachtens, Telefonnotizen, Angebote der Kanzleien, Vergabevermerk, Vergabeakte, Zwischenberichte, Telefonnotizen und Korrespondenz, vorläufige Versionen des Gutachtens, Übermittlung des abschließenden Gutachtens). Die von Ihnen begehrten Akten enthalten personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter. Gemäß § 14 Abs. 2 IFG ist diesen Gelegenheit zu geben, sich innerhalb von zwei Wochen zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Aus diesem Grunde wird sich die Beantwortung Ihres Antrages entsprechend verzögern. 2. Zu den voraussichtlichen Kosten kann ich Ihnen mitteilen, dass die Akteneinsicht nach § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig ist. Gemäß § 16 Satz 2 IFG ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516) in der jeweils geltenden Fassung (GebBtrG) anzuwenden. Die Höhe der Verwaltungsgebühr bestimmt sich gem. § 6 Absatz 1 GebBtrG nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Nach § 1 Absatz 1 VGebO werden Verwaltungsgebühren nach dem der VGebO anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben. Nach Tarifstelle 1004 lit. b) Ziff. 2 dieses Gebührenverzeichnisses beträgt die Rahmengebühr für die Gewährung von Akteneinsicht die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind, zwischen 100 und 250 EUR. Hinzu kommt die Gebühr für die im Zusammenhang mit der Akteneinsicht angefertigten Fotokopien (0,15 EUR je Fotokopie) Eine genauere Prognose zur Höhe der Gebühren kann zum bisherigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände, so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann (z.B. anerkannte Gemeinnützigkeit gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO). Mit freundlichen Grüßen