Anfrage nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
Anfrage nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks in der Paul-Zobel-Straße an die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH angelegt wurden und aus denen hervorgeht,
warum das seinerzeit im Besitz des Liegenschaftsfonds befindliche Flurstück 168 in der Paul-Zobel-Straße in << Adresse entfernt >> geteilt wurde,
ob das genannte Flurstück als ungeteiltes Grundstück zum Verkauf angeboten worden war und
ob es Interessenten gab, die die gesamte, 6.413 m2 umfassende Fläche erwerben wollten,
ob auch andere Interessenten das der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH verkaufte Teil-Grundstück erwerben wollten und
warum die HOWOGE den Vorzug vor anderen Interessenten erhalten hat.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand zu informieren sowie detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Rost
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Juli 2016
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19. August 2016
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