Anfrage nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG)

Anfrage nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG)

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks in der Paul-Zobel-Straße an die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH angelegt wurden und aus denen hervorgeht,

warum das seinerzeit im Besitz des Liegenschaftsfonds befindliche Flurstück 168 in der Paul-Zobel-Straße in << Adresse entfernt >> geteilt wurde,
ob das genannte Flurstück als ungeteiltes Grundstück zum Verkauf angeboten worden war und
ob es Interessenten gab, die die gesamte, 6.413 m2 umfassende Fläche erwerben wollten,
ob auch andere Interessenten das der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH verkaufte Teil-Grundstück erwerben wollten und
warum die HOWOGE den Vorzug vor anderen Interessenten erhalten hat.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand zu informieren sowie detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Paul Rost

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2016
  • Frist
    19. August 2016
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Paul Rost
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Paul Rost
Betreff
Anfrage nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) [#17280]
Datum
9. Juli 2016 13:37
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfrage nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks in der Paul-Zobel-Straße an die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH angelegt wurden und aus denen hervorgeht, warum das seinerzeit im Besitz des Liegenschaftsfonds befindliche Flurstück 168 in der Paul-Zobel-Straße in << Adresse entfernt >> geteilt wurde, ob das genannte Flurstück als ungeteiltes Grundstück zum Verkauf angeboten worden war und ob es Interessenten gab, die die gesamte, 6.413 m2 umfassende Fläche erwerben wollten, ob auch andere Interessenten das der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH verkaufte Teil-Grundstück erwerben wollten und warum die HOWOGE den Vorzug vor anderen Interessenten erhalten hat. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand zu informieren sowie detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Paul Rost
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Rost <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paul Rost << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Rost

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