Anfrage nach dem IFG bei staatlichen Unternehmen

ist es möglich, bei staatlichen Unternehmen bzw. Unternehmen, die mehrheitlich in staatlicher Hand sind, ebenfalls Anfragen nach dem IFG zu stellen?
Als Fallbeispiele sollen die Deutsche Telekom AG , die Deutsche Bahn AG, sowie die Deutsche Post AG dienen.
Falls ja, was gibt es hierbei zu beachten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2014
  • Frist
    9. Dezember 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ist es möglich, …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Anfrage nach dem IFG bei staatlichen Unternehmen [#7944]
Datum
7. November 2014 16:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist es möglich, bei staatlichen Unternehmen bzw. Unternehmen, die mehrheitlich in staatlicher Hand sind, ebenfalls Anfragen nach dem IFG zu stellen? Als Fallbeispiele sollen die Deutsche Telekom AG , die Deutsche Bahn AG, sowie die Deutsche Post AG dienen. Falls ja, was gibt es hierbei zu beachten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. November 2014 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
115,0 KB

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