Anfrage nach dem IFG bzgl. des "on hold" der DB-UAW aufgrund nicht erfüllter IT Sicherheitsanforderungen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach eigener Aussage auf ihrer Website, haben Sie, "Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Paul-Ehrlich-Institut)" bis 14.04.2022 eine Datenbank veröffentlicht, mit allen in Deutschland gemeldeten Verdachtsfällen von Impfreaktionen und Impfkomplikationen (DB-UAW).

Sie schreiben (Zitat):

"Da diese nationale Datenbank nicht mehr den hohen IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für die Sicherheit im Informationstechnik (BSI) entsprach, hat das Paul-Ehrlich-Institut die Darstellung der Verdachtsfallmeldungen in der bisherigen Form bis zu deren technischen Erneuerung vorübergehend "on hold" gesetzt."

Bitte senden Sie mir alle ihnen vorliegenden Schriftstücke, Überprüfungen, Prüfprotokolle oder sonstigen schriftlichen Aussagen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu, aus denen hervorgeht, dass ihre bis 14.04.2022 vom PEI geführte "DB-UAW" nicht mehr den "hohen IT-Sicherheitsanforderungen" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht bzw. entsprach.

Da Sie nirgendwo auf ihrer Website den Beweis erbringen, dass das BSI als obere Bundesbehörde, Ihnen als PEI die Anweisung gab, die Datenbank "DB-UAW" aufgrund von (nicht näher bestimmten) "IT-Sicherheitsanforderungen" (vorübergehend) zu schließen, bitte ich Sie hiermit im öffentlichen Interesse, um die Offenlegung aller Schriftstücke aus denen hervorgeht, dass ein "on hold" der Datenbank (so wie sie es formulieren) für das PEI unvermeidlich war.

Abschließend bitte ich Sie um eine Zusendung aller internen Dokumente, die deutlich machen, dass das PEI an einer "technischen Erneuerung" der "DB-UAW" aktiv arbeitet. Senden Sie mir bitte auch die gemachten Aussagen des BSI für eine Behebung der festgestellten Mängel an der "DB-UAW" zu. Diese müssen Ihnen für das dringende "on hold" der DB und die mitten in der Pandemie notwendige, technische Erneuerung ihrer Datenbank natürlich vorliegen.
In diesem Zusammenhang senden Sie mir bitte das interne Dokument zu, aus dem hervorgeht, wann (Planungszeitpunkt) die technisch nach den Standards des BSI erneuerte "DB-UAW" wieder öffentlich zugänglich sein wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 11 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach eigener Aussage auf ihrer Website, haben Sie, &q…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem IFG bzgl. des "on hold" der DB-UAW aufgrund nicht erfüllter IT Sicherheitsanforderungen [#269497]
Datum
5. Februar 2023 13:56
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach eigener Aussage auf ihrer Website, haben Sie, "Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Paul-Ehrlich-Institut)" bis 14.04.2022 eine Datenbank veröffentlicht, mit allen in Deutschland gemeldeten Verdachtsfällen von Impfreaktionen und Impfkomplikationen (DB-UAW). Sie schreiben (Zitat): "Da diese nationale Datenbank nicht mehr den hohen IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für die Sicherheit im Informationstechnik (BSI) entsprach, hat das Paul-Ehrlich-Institut die Darstellung der Verdachtsfallmeldungen in der bisherigen Form bis zu deren technischen Erneuerung vorübergehend "on hold" gesetzt." Bitte senden Sie mir alle ihnen vorliegenden Schriftstücke, Überprüfungen, Prüfprotokolle oder sonstigen schriftlichen Aussagen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu, aus denen hervorgeht, dass ihre bis 14.04.2022 vom PEI geführte "DB-UAW" nicht mehr den "hohen IT-Sicherheitsanforderungen" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht bzw. entsprach. Da Sie nirgendwo auf ihrer Website den Beweis erbringen, dass das BSI als obere Bundesbehörde, Ihnen als PEI die Anweisung gab, die Datenbank "DB-UAW" aufgrund von (nicht näher bestimmten) "IT-Sicherheitsanforderungen" (vorübergehend) zu schließen, bitte ich Sie hiermit im öffentlichen Interesse, um die Offenlegung aller Schriftstücke aus denen hervorgeht, dass ein "on hold" der Datenbank (so wie sie es formulieren) für das PEI unvermeidlich war. Abschließend bitte ich Sie um eine Zusendung aller internen Dokumente, die deutlich machen, dass das PEI an einer "technischen Erneuerung" der "DB-UAW" aktiv arbeitet. Senden Sie mir bitte auch die gemachten Aussagen des BSI für eine Behebung der festgestellten Mängel an der "DB-UAW" zu. Diese müssen Ihnen für das dringende "on hold" der DB und die mitten in der Pandemie notwendige, technische Erneuerung ihrer Datenbank natürlich vorliegen. In diesem Zusammenhang senden Sie mir bitte das interne Dokument zu, aus dem hervorgeht, wann (Planungszeitpunkt) die technisch nach den Standards des BSI erneuerte "DB-UAW" wieder öffentlich zugänglich sein wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269497/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG bzgl. des "on hold" der DB-UAW aufg…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG bzgl. des "on hold" der DB-UAW aufgrund nicht erfüllter IT Sicherheitsanforderungen [#269497]
Datum
9. März 2023 10:50
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG bzgl. des "on hold" der DB-UAW aufgrund nicht erfüllter IT Sicherheitsanforderungen“ vom 05.02.2023 (#269497) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Paul-Ehrlich-Institut
GZ N0.05.02.05/0001#0248-0002 IFG 09/23 << Antragsteller:in >> Antwort Sehr << Antragsteller:in …
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
GZ N0.05.02.05/0001#0248-0002 IFG 09/23 << Antragsteller:in >> Antwort
Datum
24. März 2023 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie die Antwort auf Ihren IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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AW: GZ N0.05.02.05/0001#0248-0002 IFG 09/23 [geschwärzt] Antwort [#269497] Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Da…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ N0.05.02.05/0001#0248-0002 IFG 09/23 [geschwärzt] Antwort [#269497]
Datum
29. März 2023 21:42
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Antworten. Befriedigend sind Ihre Antworten jedoch nicht. Sie treffen nicht den Kern meiner Fragen. Die entscheidende Frage war, warum sie gerade im April 2022 die UAW-Datenbank unter Bezug auf "IT Sicherheitsanforderungen" stillgelegt haben. Jahrelang läuft die öffentlich zugängliche UAW-Datenbank zufriedenstellend und ohne IT-Zwischenfälle und auf einmal stellen sie das PEI fest, dass die Datenbank vom Netz und on-hold gesetzt werden muss. Klingt plausibel. Das die DB-UAW einschlägigen, öffentlich bekannten IT-Grundschutz Standards des BSI widerspricht, hätte das PEI schon Jahre vorher feststellen können und für eine Erneuerung der Sicherheitsstandards der DB sorgen können. Es war scheinbar nicht notwendig. Es ist so offensichtlich ein konstruierter Vorwand, dass ihre bis 14.04.2022 geführte "DB-UAW", just in dem Moment, wo die Datenlage zu mRNA-Impfnebenwirkungen brisant wird, für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich ist. Ganz zufällig entspricht die DB-UAW im April 2022 nicht mehr den "hohen IT-Sicherheitsanforderungen" des BSI. Was für ein Zufall. Es ist erschreckend, dass eine Bundesbehörde einem Bürger diesen Landes so einen Bären als Antwort aufbindet. Ich möchte Ihnen am Ende ein paar persönliche Worte mitgeben, die Sie gern auch an die Führung und die Fachkollegen der DB-UAW im PEI weitergeben dürfen. Ich bin selbst Angestellter einer oberen Bundesbehörde und arbeite für diesen Staat. Es erschreckt mich zutiefst, wie die Führung des PEI und des RKI über das Leid und die Notlagen ihrer geschädigten Mitmenschen hinweggeht und bewusst Transparenz und Aufklärung zu mRNA Impfnebenwirkungen unterdrückt. Sie als PEI, halten bisher öffentlich zugängliche Datenerhebungen bewusst zurück und dies, obwohl diese für öffentliche Aufklärung zu mRNA sorgen könnten und vielfältige Warnsignale beinhalten. Sie entwickeln sich in Ihren Instituten als Angestellte zu Mittätern, da es hier um schwere öffentliche Gesundheitsschäden und nachgewiesene Todesfälle (Obduktionen) durch mRNA in beträchtlichem Ausmaß geht. Wie sie dieses Verhalten mit Ihrem Gewissen vereinbaren können ist mir schleierhaft und ich kann Ihnen nur sagen, das ich es nicht könnte. Ich schäme mich zutiefst für das Verhalten in den Bundesbehörden unter der Fachaufsicht des BMG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 269497 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]