Anfrage nach dem IFG bzgl. des "on hold" der DB-UAW aufgrund nicht erfüllter IT Sicherheitsanforderungen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach eigener Aussage auf ihrer Website, haben Sie, "Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Paul-Ehrlich-Institut)" bis 14.04.2022 eine Datenbank veröffentlicht, mit allen in Deutschland gemeldeten Verdachtsfällen von Impfreaktionen und Impfkomplikationen (DB-UAW).
Sie schreiben (Zitat):
"Da diese nationale Datenbank nicht mehr den hohen IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für die Sicherheit im Informationstechnik (BSI) entsprach, hat das Paul-Ehrlich-Institut die Darstellung der Verdachtsfallmeldungen in der bisherigen Form bis zu deren technischen Erneuerung vorübergehend "on hold" gesetzt."
Bitte senden Sie mir alle ihnen vorliegenden Schriftstücke, Überprüfungen, Prüfprotokolle oder sonstigen schriftlichen Aussagen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu, aus denen hervorgeht, dass ihre bis 14.04.2022 vom PEI geführte "DB-UAW" nicht mehr den "hohen IT-Sicherheitsanforderungen" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht bzw. entsprach.
Da Sie nirgendwo auf ihrer Website den Beweis erbringen, dass das BSI als obere Bundesbehörde, Ihnen als PEI die Anweisung gab, die Datenbank "DB-UAW" aufgrund von (nicht näher bestimmten) "IT-Sicherheitsanforderungen" (vorübergehend) zu schließen, bitte ich Sie hiermit im öffentlichen Interesse, um die Offenlegung aller Schriftstücke aus denen hervorgeht, dass ein "on hold" der Datenbank (so wie sie es formulieren) für das PEI unvermeidlich war.
Abschließend bitte ich Sie um eine Zusendung aller internen Dokumente, die deutlich machen, dass das PEI an einer "technischen Erneuerung" der "DB-UAW" aktiv arbeitet. Senden Sie mir bitte auch die gemachten Aussagen des BSI für eine Behebung der festgestellten Mängel an der "DB-UAW" zu. Diese müssen Ihnen für das dringende "on hold" der DB und die mitten in der Pandemie notwendige, technische Erneuerung ihrer Datenbank natürlich vorliegen.
In diesem Zusammenhang senden Sie mir bitte das interne Dokument zu, aus dem hervorgeht, wann (Planungszeitpunkt) die technisch nach den Standards des BSI erneuerte "DB-UAW" wieder öffentlich zugänglich sein wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum5. Februar 2023
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8. März 2023
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