Anfrage nach dem IFG zur zweiten Version des Armuts- und Reichtumsbericht

- sämtliche Kommunikation und Dokumente, aus denen Gründe, Interessen und/oder Argumente für die Änderungen der im Artikel genannten kritischen Aussagen in der zweiten Version des Armuts- und Reichtumsberichtes hervorgehen.

Hintergrund meiner Anfrage:
[1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/armut-in-deutschland-regierung-strich-heikle-passagen-aus-armutsbericht-1.3295247

Ich habe eine inhaltlich gleichlautende Anfrage bereits am 14. Dezember 2016 21:57 Uhr gestellt. Diese wurde abgelehnt, weil sich die Sache noch in der Beratung befand, siehe Aktenzeichen Ia2-17071-5/8. Ich bitte nunmehr erneut um eine Auskunft, da der Februar 2017 nun vergangen ist. Sollte weiterhin keine Auskunft möglich sein, weil sich die Angelegenheit weiterhin in der Beratung befindet, so stellen Sie bitte den Antrag mit entsprechendem Hinweis an mich zurück und teilen Sie mir mit wann mit einer Bescheidung zu rechnen ist. Bis dahin darf der Antrag ruhen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2017
  • Frist
    4. April 2017
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Komm…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem IFG zur zweiten Version des Armuts- und Reichtumsbericht [#20533]
Datum
1. März 2017 11:56
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Kommunikation und Dokumente, aus denen Gründe, Interessen und/oder Argumente für die Änderungen der im Artikel genannten kritischen Aussagen in der zweiten Version des Armuts- und Reichtumsberichtes hervorgehen. Hintergrund meiner Anfrage: [1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/armut-in-deutschland-regierung-strich-heikle-passagen-aus-armutsbericht-1.3295247 Ich habe eine inhaltlich gleichlautende Anfrage bereits am 14. Dezember 2016 21:57 Uhr gestellt. Diese wurde abgelehnt, weil sich die Sache noch in der Beratung befand, siehe Aktenzeichen Ia2-17071-5/8. Ich bitte nunmehr erneut um eine Auskunft, da der Februar 2017 nun vergangen ist. Sollte weiterhin keine Auskunft möglich sein, weil sich die Angelegenheit weiterhin in der Beratung befindet, so stellen Sie bitte den Antrag mit entsprechendem Hinweis an mich zurück und teilen Sie mir mit wann mit einer Bescheidung zu rechnen ist. Bis dahin darf der Antrag ruhen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Anfrage nach dem IFG zur zweiten Version des Armuts- und Reichtumsbericht [#20533]
Datum
1. März 2017 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Empfang Ihrer unteren Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: [IVBV] Anfrage nach dem IFG zur zweiten Version des Armuts- und Reichtumsbericht [#20533]
Datum
3. März 2017 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Empfang Ihrer unteren Mail. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. März 2017
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Ihr AZ: Ia2-17071-5/8 Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß meines Wissens aus Presse- und Regierungskreisen…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG zur zweiten Version des Armuts- und Reichtumsbericht [#20533]
Datum
13. April 2017 16:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Ihr AZ: Ia2-17071-5/8 Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß meines Wissens aus Presse- und Regierungskreisen ist der Armuts- und Reichtumsbericht nun final vorgestellt worden. Ich bitte daher um Bearbeitung meiner Anfrage nach dem IFG. Ich bitte zukünftig um Schreiben per E-Mail, da ich in der Urlaubs- und Ferienzeit nur schlecht per Post zu erreichen bin. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] AW: Anfrage nach dem IFG zur zweiten Version des Armuts- und Reichtumsbericht [#20533]
Datum
13. April 2017 16:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG zur zweiten Version …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: APO [IVBV] AW: Anfrage nach dem IFG zur zweiten Version des Armuts- und Reichtumsbericht [#20533]
Datum
26. April 2017 17:39
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG zur zweiten Version des Armuts- und Reichtumsbericht“ vom 01.03.2017 (#20533) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich per E-Mail umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 26. April 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde Ihrem Wunsch entsprechend bis zum A…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 26. April 2017
Datum
27. April 2017 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde Ihrem Wunsch entsprechend bis zum Abschluss der Beratungen zurück gestellt. Dies haben wir Ihnen mit Schreiben vom 28. März 2017 mitgeteilt. Ihr Antrag wird nun nach Abschluss des Beratungsverfahrens geprüft und bearbeitet. Sie erhalten zeitnah bescheid. Mit freundlichen Grüßen,