Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Sämtliche öffentlichen und nicht-öffentlichen bzw. internen (Dienst-) Weisungen und Regelungen im Zusammenhang mit Solo-Selbständigen und freiberuflich tätigen "Kunden".

2. Eine Auflistung der Fälle und Sachverhalte in denen Klage gegen das Jobcenter Märkisch-Oderland erhoben wurde.

3. Eine vollständige Telefonliste Ihrer Institution, nach Abteilungen geordnet.

4. Sämtliche Weisungen im Zusammenhang mit der sogenannten "vereinfachten Antragsstellung" aufgrund der Corona-Pandemie.

5. Genaue Informationen über den Workflow des Jobcenters MOL mit Unterlagen und Informationen, die Ihnen die "Kunden" auf elektronischem Weg (Upload-Formular, Email, Fax, Telefon) bereitstellen bzw. einreichen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. November 2020
  • Frist
    18. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche öffentlichen un…
An Jobcenter Märkisch-Oderland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG [#203747]
Datum
16. November 2020 00:01
An
Jobcenter Märkisch-Oderland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche öffentlichen und nicht-öffentlichen bzw. internen (Dienst-) Weisungen und Regelungen im Zusammenhang mit Solo-Selbständigen und freiberuflich tätigen "Kunden". 2. Eine Auflistung der Fälle und Sachverhalte in denen Klage gegen das Jobcenter Märkisch-Oderland erhoben wurde. 3. Eine vollständige Telefonliste Ihrer Institution, nach Abteilungen geordnet. 4. Sämtliche Weisungen im Zusammenhang mit der sogenannten "vereinfachten Antragsstellung" aufgrund der Corona-Pandemie. 5. Genaue Informationen über den Workflow des Jobcenters MOL mit Unterlagen und Informationen, die Ihnen die "Kunden" auf elektronischem Weg (Upload-Formular, Email, Fax, Telefon) bereitstellen bzw. einreichen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ([geschwärzt]) Anfragenr: 203747 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG [#203747]
Datum
19. Dezember 2020 16:23
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (#203747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 203747 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (…
An Jobcenter Märkisch-Oderland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG [#203747]
Datum
19. Dezember 2020 16:26
An
Jobcenter Märkisch-Oderland
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (#203747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 203747 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (#…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG [#203747]
Datum
18. Juni 2021 09:42
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (#203747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Rall (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 203747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203747/ Postanschrift Antragsteller/in Rall (BG-Nr: <<entfernt>>) << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (#…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG [#203747]
Datum
18. Juni 2021 09:43
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (#203747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Rall (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 203747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203747/ Postanschrift Antragsteller/in Rall (BG-Nr: <<entfernt>>) << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 18. Juni 2021 weisen Sie darauf hin, dass Ihre Informationsfreiheitsanfrage …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG [#203747]
Datum
2. August 2021 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 18. Juni 2021 weisen Sie darauf hin, dass Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (#203747) nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist beantwortet wurde und bitten um Mitteilung des Sachstandes der Bearbeitung. Eine eingehende Recherche hat ergeben, dass sich Ihre o.g. Anfrage, die Sie über die Plattform „fragdenstaat.de“ gestellt hatten, ursprünglich an das Jobcenter Märkisch-Oderland richtete und nicht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Da Ihre Informationsfreiheitsanfrage vom 16.11.2020 nicht im BMAS eingegangen ist, kann die Frist zur Beantwortung durch das BMAS auch nicht überschritten worden sein. Des Weiteren können von hier aus auch keine Angaben zum Stand der Bearbeitung gemacht werden. Daher betrachte ich den Vorgang für das BMAS als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Bearbeitung meines Anliegens und meiner Anfrage vom 16.11.2020 und wei…
An Jobcenter Märkisch-Oderland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG [#203747]
Datum
2. August 2021 15:31
An
Jobcenter Märkisch-Oderland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Bearbeitung meines Anliegens und meiner Anfrage vom 16.11.2020 und weise SIE auf IHRE Mitwirkungspflichten als Institution hin. Weiterhin wäre es freundlich, wenn Sie die Anlage EKS als digitale, von aktuellen Systemen lesbare Datei bereitstellen könnten. Ich bin leider nicht fähig in Ihrer kleinen Formularkästchen zu schreiben. Ich fordere Sie hiermit umgehend auf einen barrierefreien Zugang zur Anlage EKS zu gewährleisten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Rall Anfragenr: 203747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203747/ Postanschrift Antragsteller/in Rall (BG-Nr: <<entfernt>>) << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Anbei die Antwort des BMAS, das mir erklärt, daß SIE zuständig sind: ---------------------------------------------…
An Jobcenter Märkisch-Oderland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG [#203747]
Datum
2. August 2021 15:34
An
Jobcenter Märkisch-Oderland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anbei die Antwort des BMAS, das mir erklärt, daß SIE zuständig sind: ----------------------------------------------------------------------- Sehr << Anrede >> mit E-Mail vom 18. Juni 2021 weisen Sie darauf hin, dass Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (#203747) nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist beantwortet wurde und bitten um Mitteilung des Sachstandes der Bearbeitung. Eine eingehende Recherche hat ergeben, dass sich Ihre o.g. Anfrage, die Sie über die Plattform „fragdenstaat.de“ gestellt hatten, ursprünglich an das Jobcenter Märkisch-Oderland richtete und nicht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Da Ihre Informationsfreiheitsanfrage vom 16.11.2020 nicht im BMAS eingegangen ist, kann die Frist zur Beantwortung durch das BMAS auch nicht überschritten worden sein. Des Weiteren können von hier aus auch keine Angaben zum Stand der Bearbeitung gemacht werden. Daher betrachte ich den Vorgang für das BMAS als erledigt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kämpken ______________________ Referat Z R Justiziariat, Bessere Rechtsetzung Anfragenr: 203747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203747/ Postanschrift Antragsteller/in Rall (BG-Nr: <<entfernt>>) << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe das Jobcenter-Märkisch-Oderland nun nochmals…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG [#203747]
Datum
2. August 2021 15:37
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe das Jobcenter-Märkisch-Oderland nun nochmals darauf hingewiesen, meine Anfrage zu beantworten und hoffe das funktioniert dann endlich. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Rall --- Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 18. Juni 2021 weisen Sie darauf hin, dass Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (#203747) nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist beantwortet wurde und bitten um Mitteilung des Sachstandes der Bearbeitung. Eine eingehende Recherche hat ergeben, dass sich Ihre o.g. Anfrage, die Sie über die Plattform „fragdenstaat.de“ gestellt hatten, ursprünglich an das Jobcenter Märkisch-Oderland richtete und nicht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Da Ihre Informationsfreiheitsanfrage vom 16.11.2020 nicht im BMAS eingegangen ist, kann die Frist zur Beantwortung durch das BMAS auch nicht überschritten worden sein. Des Weiteren können von hier aus auch keine Angaben zum Stand der Bearbeitung gemacht werden. Daher betrachte ich den Vorgang für das BMAS als erledigt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kämpken ______________________ Referat Z R Justiziariat, Bessere Rechtsetzung Anfragenr: 203747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/203747/upload/9c0a8de8c701728fd622550a51ae9353a52f2243/ Postanschrift Antragsteller/in Rall (BG-Nr: <<entfernt>>) << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (…
An Jobcenter Märkisch-Oderland Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG [#203747]
Datum
30. Januar 2022 12:26
An
Jobcenter Märkisch-Oderland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 16.11.2020 (#203747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 409 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Rall (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 203747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203747/