Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Umzugskostenvergütung, Trennungsgeld und angemessene Mietpreise für Verwaltungsinformatik-Anwärter im Vergleich zwischen Zoll und ITZBund
hiermit stelle ich gemäß § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten, die Aufschluss über die Umzugskostenvergütung (UKV), Trennungsgeld und angemessene Mietpreise für Verwaltungsinformatik-Anwärter im öffentlichen Dienst geben, insbesondere im Vergleich zwischen dem Zoll und dem IT-Dienstleistungszentrum des Bundes (ITZBund).
Meine Anfrage bezieht sich auf folgende Punkte:
Informationen und Dokumente, die darlegen, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen die Umzugskostenvergütung (UKV) für Verwaltungsinformatik-Anwärter im öffentlichen Dienst zugesagt wird, sowohl beim Zoll als auch beim ITZBund.
Informationen und Dokumente, die den Unterschied in der Regelung von Trennungsgeld zwischen dem Zoll und dem ITZBund erklären, sowie die jeweiligen Erlassen oder Richtlinien, die diese Regelungen definieren.
Informationen und Dokumente, die Aufschluss darüber geben, bis zu welchem Preis eine Wohnung für Verwaltungsinformatik-Anwärter im öffentlichen Dienst als angemessen gilt, insbesondere unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Nettoeinkommens für diese Berufsgruppe und im Vergleich zwischen dem Zoll und dem ITZBund.
Erläuterungen zu den unterschiedlichen Regelungen und Voraussetzungen für die Gewährung von Trennungsgeld an Verwaltungsinformatik-Anwärter beim Zoll und beim ITZBund, insbesondere in Bezug auf die jeweiligen Ausbildungssituationen und dienstlichen Erfordernisse.
Sollten für die Bearbeitung meines Antrags Kosten anfallen, bitte ich Sie, mir diese im Voraus mitzuteilen und die Höhe der Kosten zu spezifizieren. Ich bitte Sie, die angefragten Informationen und Dokumente in elektronischer Form (z.B. als PDF) zur Verfügung zu stellen.
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe
Antwort verspätet
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Datum16. März 2023
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18. April 2023
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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