Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu amtlichen Formularen

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle vorgefertigten Formulare, die von Bürgerinnen und Bürgern auszufüllen sind und bei Amtsangelegenheiten aller Art, die unter Ihrer Zuständigkeit stehen, verwendet werden.

Beispiele:
- Antragsformular für eine Wohnungsanmeldung,
- Formular zum Einkommensnachweis bei Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins.

Bitte übersenden Sie sowohl die Formulare, die Sie im Internet zur Verfügung stellen, als auch jene, welche Sie nicht im Internet veröffentlicht haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu amtlichen Formularen [#201081]
Datum
18. Oktober 2020 12:15
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle vorgefertigten Formulare, die von Bürgerinnen und Bürgern auszufüllen sind und bei Amtsangelegenheiten aller Art, die unter Ihrer Zuständigkeit stehen, verwendet werden. Beispiele: - Antragsformular für eine Wohnungsanmeldung, - Formular zum Einkommensnachweis bei Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins. Bitte übersenden Sie sowohl die Formulare, die Sie im Internet zur Verfügung stellen, als auch jene, welche Sie nicht im Internet veröffentlicht haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 201081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201081/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an das Bürgeramt per E-Mail vom 18.10.2020 gerichtete Bitte um Überlassung alle…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an das Bürgeramt per E-Mail vom 18.10.2020 gerichtete Bitte um Überlassung aller Formulare, die sowohl im Bürgeramt als auch in anderen Bereichen der Bezirksverwaltung verwendet werden, beantworte ich wie folgt: Sie berufen sich bei Ihrer Antragstellung auf &§ 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie & 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Gem. &§ 3 Abs. 1 S. 1 IFG Berlin hat jeder Mensch ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. In &§ 3 Abs. 2 IFG Berlin werden Akten als schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltene Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten bezeichnet, soweit sie amtlichen Zwecken dienen. Daraus folgt, dass Akten stets einen (menschlichen) gedanklichen Inhalt haben bzw. Aufzeichnungen sind. Darüber hinaus müssen Akten auch "geführt" werden, d.h. einen Bezug auf einen bestimmten Verwaltungsvorgang haben. Leere Formulare sind an sich gesehen weder Gedankenverkörperungen, noch Aufzeichnungen, noch Bestandteile einer geführten Akte. Sie sind nichts mehr als ein reines Augenscheinobjekt ohne jeglichen Erklärungs- bzw. Informationsgehalt. Erst durch das Ausfüllen von Formularen können sie einen gedanklichen Charakter erwerben bzw. zu einer Aufzeichnung und schließlich zum Bestandteil einer (später) geführten Akte werden. Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 3 Abs. 1 IFG Berlin liegen somit nicht vor. Gem. § 1 VIG erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte, die dem Produktsicherheitsgesetz unterfallen. (Verbraucherprodukte). Diese Vorschrift ist ebenfalls nicht auf die Bereitstellung leerer Formulare anzuwenden. Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass im Rahmen des Internetauftritts der Berliner Verwaltung unter berlin.de die Möglichkeit besteht, bei den dort im Rahmen des Service — Portals angebotenen Dienstleistungen auch Informationen zu den jeweils notwendigen Formularen zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen