Anfrage nach dem Transparenzgesetz an das Justizprüfungsamt
Anfrage an:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Wurden an die Kandidatinnen und Kandidaten der Ersten Juristischen Prüfung, die ihre Klausuren im Dezember 2018 geschrieben haben und die nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen sind (vgl. § 18 Absatz 2 Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz), bereits entsprechende Schreiben abgeschickt? Bitte geben Sie an, ob dies vollständig, teilweise oder noch gar nicht geschehen ist.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum26. März 2019
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30. April 2019
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