Anfrage nach dem Transparenzgesetz an das Justizprüfungsamt

Wurden an die Kandidatinnen und Kandidaten der Ersten Juristischen Prüfung, die ihre Klausuren im Dezember 2018 geschrieben haben und die nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen sind (vgl. § 18 Absatz 2 Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz), bereits entsprechende Schreiben abgeschickt? Bitte geben Sie an, ob dies vollständig, teilweise oder noch gar nicht geschehen ist.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Transparenzgesetz an das Justizprüfungsamt [#62913]
Datum
26. März 2019 11:15
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wurden an die Kandidatinnen und Kandidaten der Ersten Juristischen Prüfung, die ihre Klausuren im Dezember 2018 geschrieben haben und die nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen sind (vgl. § 18 Absatz 2 Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz), bereits entsprechende Schreiben abgeschickt? Bitte geben Sie an, ob dies vollständig, teilweise oder noch gar nicht geschehen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten au…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Anfrage nach dem Transparenzgesetz an das Justizprüfungsamt [#62913]
Datum
26. März 2019 12:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen haben, möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage selbst an das zuständige Justizprüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Mit freundlichem Gruß