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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung

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Arbeitsanweisung für den Fahrradkontrolldienst mit Ergänzung hinsichtlich der für die Dauer des Umbaus des Hauptbahnhofs zusätzlich eingestellten Kräfte 1. Vorbemerkung zum Umfang des Fahrradkontrolldienstes im öffentlichen Verkehrsraum Die Stadt Münster gilt bundesweit als fahrradfreundliche Stadt. Die Vielzahl der Fahrräder und die Art und Weise, in der Fahrradfahrer ihre Fahrräder abstellen, führen aber in vielen Bereichen des öffentlichen Verkehrsraums zu Behinderungen und Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer. Des Weiteren werden Fahrräder, wenn sie von den Besitzern nicht mehr benötigt werden, oft im öffentlichen Verkehrsraum aufgegeben/entsorgt. Diese Umstände machen einen Fahrradkontrolldienst erforderlich. Der Kontrolldienst dient ausschließlich der ordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr. Aufgrund des Umbaus des Hauptbahnhofes wurden zu den zwei Kollegen des Fahrradkontrolldienstes befristet zwei zusätzlich Kräfte eingestellt. Diese sind ausschließlich am und im Umfeld des Hauptbahnhofes tätig. Die grundsätzlichen Regelungen und Vorgaben dieser Arbeitsanweisung gelten auch für diese zusätzlichen Kräfte. 2. Erscheinungsbild und Verhalten des Fahrradkontrolldienstes Der Fahrradkontrolldienst repräsentiert im Dienst die Stadt Münster. Das Verhalten und das Erscheinungsbild sind maßgebliche Faktoren für die Außendarstellung der Stadt Münster. Folgende Vorgaben sind daher unbedingt zu beachten: •   Der Dienst erfolgt in der zur Verfügung gestellten Dienstkleidung. Dienstjacke mit Aufdruck Ordnungsamt hinten und Fahrradkontrolldienst vorne. •   Ein gepflegtes Äußeres ist selbstverständlich. •   Die Stadt Münster versteht sich als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt. Der Bürger ist als K unde anzusehen. •   Ein freundliches Auftreten ist selbstverständlich. Bei möglichem unangemessenem Verhalten von Bürgern ist Ruhe zu bewahren. •    Hinweise und Anregungen sind ernst zu nehmen und an die Leitstelle weiter zu geben.
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3. Hoheitliche Maßnahmen des Fahrradlmntrolidienstes Im gesamten Stadtgebiet kann der Fahrradkontrolldienst abgestellte Fahrräder, die andere Verkehrsteilnehmer mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder gefährden, aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen, wenn ein Versetzen der Fahrräder in Sichtweite nicht in Betracht kommt. Sofern behindernd oder gefährdend abgestellte Fahrräder an anderen Gegenständen (z.B. Straßenlaternen) angekettet sind, können Fahrradschlösser durchtrennt werden (= Abschneiden). Für die Entscheidung, ob ein Fahrrad aus dem Stadtgebiet entfernt wird, ist eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls vorzunehmen. Ist das Fahrrad noch verschlossen, gibt es aber eindeutige Indizien, die darauf schließen lassen, dass der Eigentümer sein Eigentum aufgegeben hat (z.B. starke Verrostung und Beschädigung, desolates Gesamtbild), kann das Fahrrad entfernt werden. Es ist eine bildliche Dokumentation unter Angabe des Datums vorzunehmen. In Zweifelsfällen ist die Leitstelle zu kontaktieren. Auf Flucht- und Rettungswegen können Fahrräder entfernt werden, wenn dies nach Prüfung im Einzelfall für notwendig erachtet wird. Geschnittene und nicht umzusetzende Fahrräder werden nur zur Fundfahrradstation umgesetzt. 4.  Rechtsgrundlage Fahrräder dürfen nur entfernt (umgesetzt und zuvor ggf. abschnitten) werden, soweit dies eindeutig als Maßnahme gemäß § 14 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Die Entscheidung wird stets nach einer Einzelfallprüfung und unter Beachtung pflichtgemäßen Ermessens getroffen. 5. Beweissicherung / Dokumentation Zur Beweissicherung darf das Entfernen von Fahrrädern auf Grund einer Behinderung oder Gefährdung nur nach fotografischer Dokumentation (Bildbeweis) durchgeführt werden. Für die Bilddokumentation ist das zur Verfügung gestellte Diensthandy zu benutzen. Die Speicherung erfolgt unter dem Pfad: K:\32 1\32.13\FKD Fotos. Auf die Geschäftsanweisung für den Umgang mit mobilen Systemen der Informationstechnik wird verwiesen. Die Dokumentation über Bildbeweis ist für ieden einzelnen Vorgang erforderlich. Die Einsatzleitung erstellt bei Bedarf einen kurzen handschriftlichen Vermerk, damit der Vorgang auch nach längerer Zeit noch nachvollzogen werden kann. Ist ein Bildbeweis nicht möglich (z.B. defektes Diensthandy oder Kamera), unterbleibt die Maßnahme vorerst. Bei massiven Gefahren oder bei Behinderungen im Bereich von Flucht- und Rettungswegen ist umgehend ein Ersatzdiensthandy oder eine Ersatzkamera über die Leitstelle zu beschaffen.
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6.   Einzelanweisungen In besonders gekennzeichneten oder sicherheitsrelevanten Bereichen wird der Umfang des Fahrradkontrolldiensts anhand von Straßenkarten und Skizzen zur Arbeitserleichterung präzisiert. Zur Bereinigung von Stellen an denen gehäuft Fahrräder abgestellt werden, werden in unregelmäßigen Abständen· sogenannte Reinigungsaktionen durchgeführt. Diese werden durch die Leitstelle veranlasst und geplant. 7.   Ordnende Maßnahmen Neben dem hoheitlichen Eingreifen werden vom Fahrradkontrolldienst auch ordnende Maßnahmen durchgeführt. Diese umfassen das Versetzen von störenden Fahrrädern in unmittelbare Sichtweite, das Sicherstellen von Fundfahrrädern, sowie das Entsorgen von Fahrrädern, die eindeutig nicht mehr benutzbar sind (sog. Schrottfahrräder). Zur Unterstützung des Fahrradkontrolldienstes sind Personen, die eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung wahrnehmen (sog. Ein-Euro­ Kräfte), in verschiedenen Bereichen des Stadtkerns tätig. Sie führen dort ausschließlich ordnende Maßnahmen durch. Eingesetzt werden diese Kräfte durch Herrn         I         I, Amt für                             in inhaltlicher Absprache mit dem Ordnungsamt. 8.   Arbeitszeiten des Fahrradkontrolldienstes: Unbefristet beschäftigte Mitarbeiter: Befristet beschäftigte Mitarbeiter: Im wöchentlichen Wechsel wird in geraden Kalenderwochen wie folgt gearbeitet: Im wöchentlichen Wechsel wird in ungeraden Kalenderwochen wie folgt gearbeitet: Eine Anpassung der Dienstzeiten aufgrund von Sondereinsätzen bleibt vorbehalten. 9.   Arbeitsablauf des Fahrradkontrolldienstes 9.1 Arbeitsablauf unbefristet eingestellt Mitarbeiter
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Bis - Uhr wird die Situation am Bahnhof überprüft. Um - Uhr ist regelmäßig die Fa. Becker vor Ort. Fahrräder, die zur Fundfahrradstation verbracht werden müssen, dazu gehören auch Fahrräder die von den zusätzlichen Mitarbeitern am Bahnhof am Tag vorher „geschnitten" werden mussten, werden dann aufgeladen. Danach werden unter Berücksichtigung einer effektiven Routenplanung mit dem Transportfahrzeug die Stellen angefahren, an denen Fahrräder stehen die abgeholt werden müssen bzw. die zu denen Meldungen bei der Leitstelle vorliegen und die außerhalb des Innenstadtbereichs (z. B. Wolbeck, Amelsbüren) liegen. Am Nachmittag überprüfen die Mitarbeiter regelmäßig im Innenstadtbereich gern. der Anlage (Aufstellung Straßenverzeichnis) die Situation hinsichtlich der abgestellten Fahrräder. Dabei werden Fahrräder sortiert und geordnet aufgestellt Zugleich wird den hier eingegangenen Beschwerden, die den Bereich der Innenstadt betreffen und mit dem Dienstrad angefahren werden können, nachgegangen und die Situation vor Ort überprüft. Es wird immer überprüft, ob sogenannte Schrotträder vorhanden sind. Festgestelle Schrotträder werden regelmäßig im Rahmen der o.a. Fahrten mit der Fa. Becker abgeholt. Von der Bußgeldstelle veranlasste Einschleppmaßnahmen von Mopeds und Kleinkrafträdern werden nach entsprechender Einsatzplanung durch die Leistelle durchgeführt. Die dazu zur Verfügung gestellten Hilfsmittel wie z. B. Rollbretter sind zu verwenden. 9.2   Arbeitsablauf Fahrradkontrolldienst am Bahnhof Die befristet eingestellten Mitarbeiter des Fahrradkontrolldienstes sind nur am und im Umfeld des Bahnhofes tätig. Die grundsätzlichen Vorgaben dieser Anweisung, insbesondere zur Dokumentation bei dem Entfernen von Rädern, sind zu beachten. Vorwiegend sind am Bahnhof ordnende Maßnahmen durchzuführen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Sicherstellung der Rettungswege. Müssen Fahrräder geschnitten werden, so werden diese im Käfig zwischen der Post und der Sparda-Bank abgestellt. Die Räder werden gesichert und am kommenden Vormittag zur Fundfahrradstation verbracht (s. oben). 10.     Unterstützung Fundfahrradstation Der Fahrradkontrolldienst unterstützt die Fundfahrradstation bei der Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen Fahrradversteigerungen. Diese Arbeitsanweisung ersetzt alle bisherigen Festlegungen zum Einsatzumfang des Fahrradkontrolldienstes.
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Anlage 1 Kontr�lle der gelb markierten Fahrradabstellflächen Die Regelung, Fahrräder in der gelb markierten Fläche abzustellen, wird im Wesentlichen akzeptiert. Das wird erfahrungsgemäß aber nur solange andauern, wie die Fläche regelmäßig den Eindruck erweckt, dass ein Abstellen dort möglich ist und die Fahrräder dort gut aufgeh9ben sind. Dazu ist das folgende Mindestmaß an Ordnung nötig: Ordn�nde Maßnahmen Folgen�e Maßnahmen sind durch Radkontrolldienst arbeitstäglich zu erledigen: • Fahrräder in der gelb gekennzeichneten Fläche, die umgefallen sind, werden wieder aufgestellt. • Fahrräder, die nicht vollständig in der gelb markierten Fläche stehen, werden in die gelbe Fläche versetzt. Anlage 2 Windthorststraße / Berliner Platz Abfallkörbe In der Windthorststraße werden Fahrräder nur abgeschnitten und entfernt, wenn sie das Entleeren der Abfallkörbe unmöglich machen. Voraussetzung ist, dass die Fahrräder an den Masten der Abfallkörbe angekettet sind. Ist dies nicht der Fall, werden die Fahrräder nur in Sichtweite (gut sichtbar und bis max. 50 m) versetzt (ordnende Maßnahme). Das Entfernen der Fahrräder von Abfallkörben stützt sich auf§ 14 Abs. 1 OBG i.V.m. der Abfallsatzung der Stadt Münster. Ordnende Maßnahmen Im übrigen Bereich der Windthorststraße und des Berliner Platzes werden nur ordnende Maßnahmen durchgeführt. •  Windthorststraße
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In der Windthorststraße soll ein Durchgang zwischen den Fahrradständern und der Häuserfront der Geschäfte sowie der Mittelteil der Straße für Lieferfahrzeuge freigehalten werden. Dies bedeutet, dass Fahrräder, die in einem solchen Bereich stehen, entweder in freie Fahrradabstellanlagen oder in weniger störende Bereiche versetzt werden. Zu beachten ist, dass die Versetzung nur in einen Bereich in Sichtweite erfolgen darf. •  Berliner Platz und unmittelbar vor dem Eingang zur Treppe/Radstation Der Bereich der Bushaltestellen ist durch ordnende Maßnahmen freizuhalten, um so insbesondere behinderten Personen einen problemlosen Ein- und Ausstieg zum ÖPNV zu ermöglichen.Sobald der Zugang zur Treppe in die Radstation blockiert ist, sind dort abgestellte Räder seitlich auf den Berliner Platz zu versetzen. Es sind Fotobeweise anzufertigen. Anlage 3 Übriges Stadtgebiet Es werden in Intervallen von mindestens 6 bis 8 Wochen abgestellte Schrott- Und Fundfahrräder in den Fahrradabstellanlagen der unten aufgelisteten Straßen ausfindig gemacht. Sobald eine wirtschaftlich vertretbare Tour zusammengestellt werden kann, werden diese dann entfernt und zur Fahrradfundstation gebracht. In anderen als den aufgelisteten Straßen wird der Fahrradkontrolldienst _nur auf gesonderten Antrag/Hinweis tätig. Dies betrifft sowohl das Entfernen von Schrott- und Fundfahrrädern als auch das Entfernen von behindernden oder gefährdenden Fahrrädern (ggf. mit Abschneiden). Bereich 1 Zusatz: Kontrolle auch durch 1-€-Kräfte zulässig und Entfernen nur auf Anweisung des Radkontrolldienste 1 Drubbel                                    1 Lambertikirchplatz
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' Prinizipalmarkt                             Rothenburg Kön,igsstraße                               Ludgeriplatz (Stadthaus II) Ludgeristraße / Marienplatz                 Klemensstraße Salzstraße                                  Spiegelturm Domplatz                                    Johannisstraße (Uni) - Nur öff. Bereich Neubrückenstraße                            Alter Steinweg Arzt:karrengasse                             Hörsterstraße Vos�gasse                                   Harsewinkelplatz u. -gasse VonNincke-Straße                             Klosterstraße Stulbengasse                                Achtermannstraße -; Bereich; 2 Zusatz: iKontrolle und Entfernen nur durch Radkontrolldienst ' Hammer Straße                               Josefstraße Geiststraße                                 Augustastraße Preußenstadion                              Westfalenstraße / Haltestelle Herz-Jesu- Krankenhaus, Haltestelle Alte Kirche Bahnhof Hiltrup                             P + R Weseler Straße (nur außen) Bismarckallee (Uni-Mensa)                   Stadtgraben Wilrnergasse                                Schlossplatz Hafenstraße                                 Bahnhofstraße ' Bereich: 3 Zusatz: :Kontrolle und Entfernen nur durch Radkontrolldienst Steinfurter Straße                         Wilhelmstr. / kl. Grevener Straße/ Schmale Straße (Bürgersteig Behinderte) Friedensstraße                             Dodostraße G�reonstraße                               Zumsandestraße u. -platz Stauffenplatz ' Hamburger Straße Soester Straße                             Schiller Straße Warendorfer Straße                         Wolbecker Straße Kt?ttelerstraße                            Bahnhof Zentrum Nord (nur außen)
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Anlage 4 Bereich rund um die Radstation, den Taxenstand und Haupteingang Hauptbahnhof Die Bereiche auf den Gehwegen rund um die Radstation, den Taxenstand und den Haupteingang des Hauptbahnhofes stellen besonders sensible Bereiche dar, die durch das hohe Personen- und Verkehrsaufkommen auch im besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen. In diesem Bereich sind die Anordnungen der Arbeitsanweisungen täglich zu kontrollieren. Diese sind zwingen von Fahrrädern freizuhalten. Ist in den genannten Bereichen ein Versetzen der Räder nicht möglich, werden diese, nach erfolgter Dokumentation, in die Fundfahrradstation verbracht.
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