Anfrage nach der internen Dienstanweisung zur tolerierung von Abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen

Anfrage an: Ordnungsamt Münster

Die interne Dienstanweisung des Ordnungsamtes in Münster. Insbesondere den Teil, in dem die Mitarbeitenden zur Tolerierung von Kraftfahrzeugen angewiesen werden, die auf dem Gehweg abgestellt sind, solange eine ausreichende Restgehwegbreite vorhanden ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
  • 11 Follower:innen
Konstantin Sebastian Kubina
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Konstantin Sebastian Kubina
Betreff
Anfrage nach der internen Dienstanweisung zur tolerierung von Abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen [#191967]
Datum
2. Juli 2020 19:22
An
Ordnungsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die interne Dienstanweisung des Ordnungsamtes in Münster. Insbesondere den Teil, in dem die Mitarbeitenden zur Tolerierung von Kraftfahrzeugen angewiesen werden, die auf dem Gehweg abgestellt sind, solange eine ausreichende Restgehwegbreite vorhanden ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konstantin Sebastian Kubina Anfragenr: 191967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191967/ Postanschrift Konstantin Sebastian Kubina << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Konstantin Sebastian Kubina
Ordnungsamt Münster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Ordnungsamt Münster
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
13,2 MB
Konstantin Sebastian Kubina
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Ihr Zeichen 32.13.0001) [#191967] Sehr geehrte<< Anrede >…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Konstantin Sebastian Kubina
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Ihr Zeichen 32.13.0001) [#191967]
Datum
12. Juli 2020 13:20
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die teilweise Zusendung der internen Dienstanweisung "Verkehrsüberwachung: Arbeitsanweisung 2020" des Ordnungsamtes in Münster. Leider ist aus diesem Dokument nicht zu entnehmen, nach welchen Maßstäben die "Anwendung des Opportunitätsprinzips" in Bezug auf das Gehwegparken vollzogen wird. Ich gehe davon aus, dass in den nicht übersandten Teilen der Dienstanweisung und in den Anlagen der Dienstanweisung konkreter darauf eingagangen wird, in welchen Fällen das ordnungswidrige Gehwegparken geduldet werden kann. Sie selber schreiben ja bereits, dass das Gehwegparken in den Bereichen von Einmündungen und Kreuzungen regelmässig geahndet wird. Diese Vorgabe findet sich allerdings so nicht in der Dienstanweisung. Bitte übersenden Sie mit insofern zusätzlich die Teile des Dokumentes mit diesem Inhalt. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Sebastian Kubina Anfragenr: 191967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191967/ Postanschrift Konstantin Sebastian Kubina << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt Münster
Erneute Anfrage nach dem IFG
Von
Ordnungsamt Münster
Via
Briefpost
Betreff
Erneute Anfrage nach dem IFG
Datum
13. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
843,0 KB
Konstantin Sebastian Kubina
AW: Erneute Anfrage nach dem IFG (Ihr Zeichen 32.13.0001) [#191967] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen D…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Konstantin Sebastian Kubina
Betreff
AW: Erneute Anfrage nach dem IFG (Ihr Zeichen 32.13.0001) [#191967]
Datum
23. Juli 2020 18:28
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Auszuges aus der internen Dienstanweisung. Ich würde Sie bitten zu prüfen, warum eine Zusendung des vollständigen Dokumentes nicht möglich ist. Sie begründen die lediglich Auszugsweise Zusendung damit, dass durch ein "bekanntwerden detaillierter Informationen die öffentliche Ordnung und Sicherheit in der Stadt" beeinträchtigt wäre. Ich würde Sie bitten, mir eine vollständige Kopie der Dienstanweisung zukommen zu lassen. Soweit das bekanntwerden bestimmter Teile der Dienstanweisung, wie Sie beschreiben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen sollten, so ist es Ihnen möglich, die Bereiche zu schwärzen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Mit freundlichen Grüßen Konstantin Sebastian Kubina Anfragenr: 191967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191967/
Ordnungsamt Münster
AW: Erneute Anfrage nach dem IFG (Ihr Zeichen 32.13.0001) [#191967] Sehr geehrter Herr Kubina, wie Sie schon korr…
Von
Ordnungsamt Münster
Betreff
AW: Erneute Anfrage nach dem IFG (Ihr Zeichen 32.13.0001) [#191967]
Datum
24. Juli 2020 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kubina, wie Sie schon korrekt zitiert haben, kann ich über die bereits zugesandten Auszüge hinaus Ihnen keine Kopien zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Sebastian Kubina
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Konstantin Sebastian Kubina
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach der internen Dienstanweisung zur tolerierung von Abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen“ [#191967] [#191967]
Datum
4. August 2020 20:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191967/ Die Anfrage wurde leider nur teilweise beantwortet. Eine vollständige Beantwortung der Anfrage (ggf. mit Schwärzungen) wurde leider verweigert. Die Verweigerung wurde lediglich damit begründet, dass "das bekanntwerden detaillierter Informationen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt beeinrächtigen" könnte. Meiner Meinung nach kann eine Schwärzung der kritischen Teile der Dienstanweisung die angeführte Gefährdung verhindern. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Sebastian Kubina Anhänge: - 191967.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2020-07-06_1-scn_0001.pdf - 2020-07-13_1-scn_0002.pdf Anfragenr: 191967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191967/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach der internen Dienstanweisung zur tolerierung von Abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen“ [#191967] [#191967]
Datum
5. August 2020 12:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre email vom 4.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 2.7.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre email vom 4.8.2020
Datum
18. August 2020 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 2.7.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-7120/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Kubina, in Ihrer o.g. email bitten Sie mich um Vermittlung bei Ihrem Antrag gegenüber der Stadt Münster, da eine vollständige Beantwortung der Anfrage verweigert worden sei. Mit Schreiben vom 13.7. hat Ihnen die Stadt einen Auszug aus der Arbeitsanweisung des Ordnungsamtes geschickt, der exakt die von Ihnen aufgeworfene Frage ("Insbesondere den Teil, in dem die Mitarbeitenden zur Tolerierung von Kraftfahrzeugen angewiesen werden, die auf dem Gehweg abgestellt sind, solange eine ausreichende Restgehwegbreite vorhanden ist.") beantwortet. So lautet auch der Betreff Ihrer Anfrage, "Anfrage nach der internen Dienstanweisung zur tolerierung von Abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen". Beantragt hatten Sie zunächst die Zusendung der "internen Dienstanweisung des Ordnungsamtes in Münster." Aus dem darauffolgenden Satz und des Betreffs dürfte die Stadt geschlossen haben, dass es Ihnen nicht um irgendeine Dienstanweisung des Ordnungsamtes geht, sondern speziell um die Anweisung zur Verkehrsüberwachung, welche Ihnen mit Schreiben vom 6.7. auch zu "weiten Teilen" übersendet wurde. Im Ergebnis sehe ich hier keinen Verstoß gegen informationsfreiheitsrechtliche Vorschriften, zumal Sie das Beantragte erhalten haben. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich Ihr Anliegen aus den vorgenannten Gründen nicht gegenüber der Stadt aufgreifen werde. Mit freundlichen Grüßen