Anfrage nach der Kanzlermappe

1. Die Inhaltsverzeichnisse der Kanzlermappen (mit dem Thema, dem Titel, dem Zeitungsnamen/Verlag, und dem Datum) von 2009 bis 2016, die sich auf dieses Video https://www.youtube.com/watch?v=nhqJ9hrlOJk beziehen.
2. Konzept der Erstellung der Kanzlermappe (d.h. nach welchen Kriterien die Artikeln der Zeitungen in die Kanzlermappen ausgewählt sind, welche Referate und Personen dafür zuständig sein).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Dezember 2017
  • Frist
    9. Januar 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Inhaltsve…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601]
Datum
7. Dezember 2017 15:31
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Inhaltsverzeichnisse der Kanzlermappen (mit dem Thema, dem Titel, dem Zeitungsnamen/Verlag, und dem Datum) von 2009 bis 2016, die sich auf dieses Video https://www.youtube.com/watch?v=nhqJ9hrlOJk beziehen. 2. Konzept der Erstellung der Kanzlermappe (d.h. nach welchen Kriterien die Artikeln der Zeitungen in die Kanzlermappen ausgewählt sind, welche Referate und Personen dafür zuständig sein).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der Kanzlermappe“ vom 07.12.2017 …
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601]
Datum
9. Januar 2018 11:50
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der Kanzlermappe“ vom 07.12.2017 (#25601) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Zu 1). Die - elektronisch …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601]
Datum
10. Januar 2018 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Zu 1). Die - elektronisch erstellten - Kanzlermappen müssen aus urheberrechtlichen Gründen nach 7 Tagen gelöscht werden. Deshalb werden auch keine Inhaltsverzeichnisse aufbewahrt. "Amtliche Informationen" zu Ihrer Anfrage im Sinne von § 2 Ziffer 1 IFG liegen deshalb nicht vor. Zu 2) Einen solchen "Leitfaden" gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen