Anfrage nach einem aktuellem Gesetzentwurf, der eine Entschlüsselung von Messanger-Diensten vorsieht für Strafverfolgunsbehörden

den aktuellen Gesetzentwurf vom BMI, mittlerweile weitergeschickt an das Wirtschaftsministerium, welcher eine Entschlüsselung von Messanger-Diensten mit richterlichem Beschluss für Strafverfolgungsbehörden vorsieht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuell…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach einem aktuellem Gesetzentwurf, der eine Entschlüsselung von Messanger-Diensten vorsieht für Strafverfolgunsbehörden [#146199]
Datum
25. Mai 2019 17:50
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Gesetzentwurf vom BMI, mittlerweile weitergeschickt an das Wirtschaftsministerium, welcher eine Entschlüsselung von Messanger-Diensten mit richterlichem Beschluss für Strafverfolgungsbehörden vorsieht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#1973 Sehr geehrter Herr Schubert , leider wurde Ihre P…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Anfrage nach einem aktuellem Gesetzentwurf, der eine Entschlüsselung von Messanger-Diensten vorsieht für Strafverfolgunsbehörden [#146199]
Datum
27. Mai 2019 12:29
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#1973 Sehr geehrter Herr Schubert , leider wurde Ihre Postanschrift nur unvollständig mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag vom 25.05.2019 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zur Mitteilung ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Meine Adresse habe ich an diese Nachricht angehängt…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach einem aktuellem Gesetzentwurf, der eine Entschlüsselung von Messanger-Diensten vorsieht für Strafverfolgunsbehörden [#146199]
Datum
27. Mai 2019 21:40
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Meine Adresse habe ich an diese Nachricht angehängt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 146199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen