Anfrage nach IFG - DLR Projektträger

Sehr geehrte Damen und Herren,
dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG bzw. §§ 1, 2 IFG-NRW. Vom BMBF wurde die „Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten in den Lebenswissenschaften“ am 19. 05 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte. Mit der Abwicklung hat das BMBF den DLR Projektträger, − Bereich Gesundheit −, 53227 Bonn beauftragt. Ich bitte diesbezüglich um Zusendung folgender Informationen und Dokumente.

1. Finanzieller Rahmen
1.1 Welches finanzielle Volumen hat die Bekanntmachung?
1.2 Welcher Anteil entfällt auf die Förderung der Forschungsprojekte?
1.3 Welcher Anteil entfällt auf die Tätigkeit des Projektträgers?
1.4 Welcher Anteil entfällt auf die Begutachtung?

2. Projektskizzen
2.1 Wie viele Projektskizzen wurden eingereicht?
2.2 Wie viele Projektskizzen wurden positiv evaluiert?
2.3 Wie viele der positiv bewerteten Skizzen wurde wie eingereicht angenommen, wie viele Skizzen wurden unter Vorbehalt etwaiger durch die Gutachter/Innen vorgeschlagenen Änderungen angenommen?
2.4 Bitte übersenden Sie mir in Bezug auf die positiv evaluierten Skizzen die den skizzeneinreichenden Personen zugstellten Kurzgutachten sowie die Vorgutachten.
2.5 Bitte übersenden Sie mir die positiv begutachteten Projektskizzen.

3. Gutachter/Innen
3.1 Dokumente, aus denen die Anzahl der Gutachter/Innen hervorgeht.
3.2 Dokumente, aus denen hervorgeht, nach welchen Kriterien die Gutachter/Innen ausgewählt wurden.
3.3 Dokumente, aus den hervorgeht, welche Personen die Gutachter/Innen für eine Ansprache seitens des Projektträgers vorgeschlagen haben.
3.4 Dokumente, aus denen hervorgeht, wie sichergestellt werden sollte, dass die Gutachter/Innen hinsichtlich der zu begutachtenden Skizzen keine Interessenkonflikte hatten.
3.5 Dokumente, aus denen hervorgeht, nach welchen Kriterien die zu begutachtenden Skizze auf die Gutachter/Innen verteilt worden sind.
3.6 Namen der Gutachter.

Begründung:
Das für die Informationsanfrage relevante Verfahren ist abgeschlossen. Es handelt sich zwar um ein zweistufiges Verfahren. Die hier gestellte Anfrage richtet sich auf die eigenständig erste und abgeschlossene Stufe sowie auf vorbereitende Maßnahmen. Die Zurverfügungstellung der angefragten Information hat keinen Einfluss auf die zweite Verfahrensstufe.
Die in den angefragten Projektskizzen aufgeführten Lebensläufe der Skizzeneinreicher/Innen können für die Antwort geschwärzt oder von der Weitergabe ausgenommen werden.
Die Zugänglichmachung der angefragten Gutachten unterfallen nicht dem Schutzbereich des § 3 Nr. 3 lit. b) IFG, da § 3 Nr. 3 lit. b) IFG nicht die Tatsachengrundlagen und die Grundlagen der Willensbildung sowie das Ergebnis der Willensbildung schützt (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.02.2016 – Az. VG 2 K 180.14 [Rdnr. 39]; OVG Münster, Urt. v. 15.01.2014, BeckRS 2014, 47374; VG Köln, Urt. v. 22.11.2012, BeckRS 2013, 45397).
Die Namen der Gutachter/Innen können nicht unter Rückgriff auf § 5 IFG (§ 9 Abs. 1 S. 1 IFG-NRW) zurückgehalten werden. Es handelt sich um einen Fall, in dem das Informationsinteresse überwiegt. Die Anfrage bezieht sich nicht auf besonders sensible personenbezogene Daten (vgl. Art. 9 Abs. 1 DSGVO). Vielmehr handelt es sich in Bezug auf die Namen der Gutachter/innen um einen Fall des § 5 Abs. 3 IFG (§ 9 Abs. 1 lit. e); Abs. 3 lit. b) IFG-NRW). Demnach müssen u.a. die Namen von Dritten abgegeben werden, die ihren externen Sachverstand in ein Verwaltungsverfahren eingebracht haben. Von dieser Regel liegt keine Ausnahme vor, da die Herausgabe der Informationen die Dritten nicht in die Gefahr spürbarer Nachteile bringt. Die Namen können auch nicht mit der Begründung verweigert werden, dies hätte einen negativen Einfluss auf die künftige Rekrutierung von Gutachter/Innen (vgl. zum Ganzen Hes. VGH, Beschluss v. 31.10.2013, Az. 6 A 1734/13.Z; VG Berlin, Urt. v. 28.01.2015, BeckRS 2015, 42231).
Selbst wenn die angefragten Skizzen urheberrechtliche Qualität haben, steht das dem Informationsbegehren nicht entgegen. Die Voraussetzungen des § 6 IFG sind nicht erfüllt. Das etwaige Urheberrecht der Skizzenautoren/Innen wird durch Weitergabe der Skizzen nicht verletzt. Die angefragten Skizzen wurden zwar von behördenexternen Personen angefertigt. Die Behörde hat aber die Rechte für deren Zugänglichmachung an Personen außerhalb der Verwaltung. Die Skizzeneinreicher wissen, dass sie sich in ein öffentliches Verfahren begeben. Daher wissen die Einreicher, dass die Verwaltung den Transparenzvorschriften des IFG unterliegt. Zudem stellen die angefragten Projektskizzen Tatsachengrundlagen für die Willensbildung der Behörde dar.

Am Ende meiner E-Mail finden Sie einen Link, mit dem Sie die angefragten Daten elektronisch versenden können.

Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Ferner bitte ich um eine Empfangsbestätigung und danke im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG bzw. §§ 1, 2…
An Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach IFG - DLR Projektträger [#249204]
Datum
16. Mai 2022 21:05
An
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG bzw. §§ 1, 2 IFG-NRW. Vom BMBF wurde die „Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten in den Lebenswissenschaften“ am 19. 05 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte. Mit der Abwicklung hat das BMBF den DLR Projektträger, − Bereich Gesundheit −, 53227 Bonn beauftragt. Ich bitte diesbezüglich um Zusendung folgender Informationen und Dokumente. 1. Finanzieller Rahmen 1.1 Welches finanzielle Volumen hat die Bekanntmachung? 1.2 Welcher Anteil entfällt auf die Förderung der Forschungsprojekte? 1.3 Welcher Anteil entfällt auf die Tätigkeit des Projektträgers? 1.4 Welcher Anteil entfällt auf die Begutachtung? 2. Projektskizzen 2.1 Wie viele Projektskizzen wurden eingereicht? 2.2 Wie viele Projektskizzen wurden positiv evaluiert? 2.3 Wie viele der positiv bewerteten Skizzen wurde wie eingereicht angenommen, wie viele Skizzen wurden unter Vorbehalt etwaiger durch die Gutachter/Innen vorgeschlagenen Änderungen angenommen? 2.4 Bitte übersenden Sie mir in Bezug auf die positiv evaluierten Skizzen die den skizzeneinreichenden Personen zugstellten Kurzgutachten sowie die Vorgutachten. 2.5 Bitte übersenden Sie mir die positiv begutachteten Projektskizzen. 3. Gutachter/Innen 3.1 Dokumente, aus denen die Anzahl der Gutachter/Innen hervorgeht. 3.2 Dokumente, aus denen hervorgeht, nach welchen Kriterien die Gutachter/Innen ausgewählt wurden. 3.3 Dokumente, aus den hervorgeht, welche Personen die Gutachter/Innen für eine Ansprache seitens des Projektträgers vorgeschlagen haben. 3.4 Dokumente, aus denen hervorgeht, wie sichergestellt werden sollte, dass die Gutachter/Innen hinsichtlich der zu begutachtenden Skizzen keine Interessenkonflikte hatten. 3.5 Dokumente, aus denen hervorgeht, nach welchen Kriterien die zu begutachtenden Skizze auf die Gutachter/Innen verteilt worden sind. 3.6 Namen der Gutachter. Begründung: Das für die Informationsanfrage relevante Verfahren ist abgeschlossen. Es handelt sich zwar um ein zweistufiges Verfahren. Die hier gestellte Anfrage richtet sich auf die eigenständig erste und abgeschlossene Stufe sowie auf vorbereitende Maßnahmen. Die Zurverfügungstellung der angefragten Information hat keinen Einfluss auf die zweite Verfahrensstufe. Die in den angefragten Projektskizzen aufgeführten Lebensläufe der Skizzeneinreicher/Innen können für die Antwort geschwärzt oder von der Weitergabe ausgenommen werden. Die Zugänglichmachung der angefragten Gutachten unterfallen nicht dem Schutzbereich des § 3 Nr. 3 lit. b) IFG, da § 3 Nr. 3 lit. b) IFG nicht die Tatsachengrundlagen und die Grundlagen der Willensbildung sowie das Ergebnis der Willensbildung schützt (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.02.2016 – Az. VG 2 K 180.14 [Rdnr. 39]; OVG Münster, Urt. v. 15.01.2014, BeckRS 2014, 47374; VG Köln, Urt. v. 22.11.2012, BeckRS 2013, 45397). Die Namen der Gutachter/Innen können nicht unter Rückgriff auf § 5 IFG (§ 9 Abs. 1 S. 1 IFG-NRW) zurückgehalten werden. Es handelt sich um einen Fall, in dem das Informationsinteresse überwiegt. Die Anfrage bezieht sich nicht auf besonders sensible personenbezogene Daten (vgl. Art. 9 Abs. 1 DSGVO). Vielmehr handelt es sich in Bezug auf die Namen der Gutachter/innen um einen Fall des § 5 Abs. 3 IFG (§ 9 Abs. 1 lit. e); Abs. 3 lit. b) IFG-NRW). Demnach müssen u.a. die Namen von Dritten abgegeben werden, die ihren externen Sachverstand in ein Verwaltungsverfahren eingebracht haben. Von dieser Regel liegt keine Ausnahme vor, da die Herausgabe der Informationen die Dritten nicht in die Gefahr spürbarer Nachteile bringt. Die Namen können auch nicht mit der Begründung verweigert werden, dies hätte einen negativen Einfluss auf die künftige Rekrutierung von Gutachter/Innen (vgl. zum Ganzen Hes. VGH, Beschluss v. 31.10.2013, Az. 6 A 1734/13.Z; VG Berlin, Urt. v. 28.01.2015, BeckRS 2015, 42231). Selbst wenn die angefragten Skizzen urheberrechtliche Qualität haben, steht das dem Informationsbegehren nicht entgegen. Die Voraussetzungen des § 6 IFG sind nicht erfüllt. Das etwaige Urheberrecht der Skizzenautoren/Innen wird durch Weitergabe der Skizzen nicht verletzt. Die angefragten Skizzen wurden zwar von behördenexternen Personen angefertigt. Die Behörde hat aber die Rechte für deren Zugänglichmachung an Personen außerhalb der Verwaltung. Die Skizzeneinreicher wissen, dass sie sich in ein öffentliches Verfahren begeben. Daher wissen die Einreicher, dass die Verwaltung den Transparenzvorschriften des IFG unterliegt. Zudem stellen die angefragten Projektskizzen Tatsachengrundlagen für die Willensbildung der Behörde dar. Am Ende meiner E-Mail finden Sie einen Link, mit dem Sie die angefragten Daten elektronisch versenden können. Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Ferner bitte ich um eine Empfangsbestätigung und danke im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249204/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Ihre Anfrage vom 16.5.2022 Sehr geehrter [geschwärzt], anliegend finden Sie unsere Antwort auf ihre Anfrage vom 1…
Von
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.5.2022
Datum
14. Juni 2022 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter [geschwärzt], anliegend finden Sie unsere Antwort auf ihre Anfrage vom 16.5.2022. Mit freundlichen Grüßen i.A. [geschwärzt] Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Personal und Recht | Allgemeine Rechtsangelegenheiten - Legal Department | Linder Höhe | 51147 Köln [geschwärzt] Telefon [geschwärzt] | Telefax 02203 [geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.DLR.de<http://www.dlr.de/>

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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Ihre Anfrage vom 16.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag vom 16.05.2022 auf Zugang z…
Von
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.05.2022
Datum
13. Februar 2023 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag vom 16.05.2022 auf Zugang zu amtlichen Informationen möchten wir Ihnen ein weiteres Schrieben zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen